Österreich ändert Einreisebestimmungen: Alle Passagiere müssen für einen PCR-Test negativ getestet werden!

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Ab dem 20. Dezember endet die Sperrfrist in Österreich, die Hauptstadt Wien ist der letzte Landesteil, der seine Hotels und Restaurants wiedereröffnet. Zur selben Zeit Österreich hat seine Grenzen für den Tourismus wieder geöffnet, aber mit neuen Regeln.

Ab dem 20. Dezember müssen alle Passagiere, die nach Österreich reisen, einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, negativ testen, auch diejenigen, die mit zwei Dosen geimpft wurden. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind nur diejenigen, die die Auffrischungsdosis erhalten haben.

"Ab dem 20. Dezember benötigen Sie zusätzlich einen PCR-Test, sofern Sie die Auffrischungsdosis nicht bereits erhalten haben. Wenn Sie bei der Ankunft keinen PCR-Test vorlegen können, müssen Sie sich sofort selbst isolieren, bis Sie einen negativen PCR-Test vorlegen können.".

Ab dem 20 wird die Einreise in das Gebiet der Republik Österreich unter Vorlage folgender Dokumente gestattet:

  • Für Personen, die mit vollem Impfplan + Auffrischimpfung geimpft wurden: ein Impfpass mit einem autorisierten Serum und ein Nachweis der Auffrischungsdosis; 
  • Für Personen, die mit vollem Impfplan, jedoch ohne Auffrischimpfung, geimpft wurden: eine Impfbescheinigung mit einem zugelassenen Serum und das negative Ergebnis eines PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, dessen Gültigkeit 72 Stunden ab dem Datumsstichprobe;
  • Bei geheilten Personen: ein Dokument, das die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in den letzten 180 Tagen vor der Einreise bescheinigt und für das ein ärztliches Heilungszeugnis und das negative Ergebnis eines Tests auf das SARS-CoV-2-Virus, Typ PCR, deren Gültigkeit 72 Stunden ab dem Datum der Probenahme nicht überschreitet.

Geimpfte oder geheilte Personen, die keinen negativen PCR-Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion oder den Nachweis einer 3. Dosis / Auffrischung aufweisen, erhalten eine Quarantäne-Maßnahme für die Dauer von 10 Tagen. Die Quarantäne-Maßnahme kann beendet werden, sobald die Person negativ auf eine SARS-CoV-2-Virus-Infektion getestet wurde.

Personen, die keine der oben genannten Bedingungen erfüllen, müssen sich über die Pre Travel Clearance - PTC-Plattform (https://entry.ptc.gv.at/en.html) und wird für 10 Tage unter Quarantäne gestellt. Die Quarantänemaßnahme kann ab dem fünften Tag vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zeigt.

Von den neuen Maßnahmen ausgenommen sind folgende Personengruppen:

  • Minderjährige bis 12 Jahre;
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und die entsprechende Nachweise vorlegen;
  • Schwangere, Mitglieder des Personals diplomatischer Vertretungen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, mit denen sie im gemeinsamen Haushalt leben).

Das MFA teilt mit, dass die neuen Maßnahmen die Transitbedingungen nicht ändern und dass die österreichischen Behörden je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie zusätzliche Maßnahmen ergreifen können.

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