Österreich wendet intern neue restriktive Maßnahmen an, die bis zum 6. Dezember gültig sind

0 12.853

Am 17. November 2020 um 00:00 Uhr sind die neuen restriktiven Maßnahmen in Österreich in Kraft getreten. Sie sind bis einschließlich 6. Dezember gültig, können jedoch verlängert werden.

Die Vorschriften über den Personenverkehr im öffentlichen Raum auf österreichischem Hoheitsgebiet gelten bis zu neuen Bestimmungen, mindestens bis zum 26. November 2020 (einschließlich).

Österreich verhängt KEINEN Ausnahmezustand

Österreich verhängt keinen Ausnahmezustand, es werden jedoch Maßnahmen im Rahmen von COVID-19 ergriffen. Schauen wir uns die neuen restriktiven Maßnahmen der Wiener Behörden an.

Wenn Sie in der Öffentlichkeit reisen, müssen Sie Die folgenden Maßnahmen wurden beobachtet:

  • Im öffentlichen Außenbereich und im Innenbereich ein Abstand von mindestens einem muss eingehalten werden ein Meter im Vergleich zu Menschen, die nicht im selben Haushalt leben.
  • Totales Verbot, das Haus 24 Stunden am Tag zu verlassenmit bestimmten Ausnahmen: zur Arbeit gehen (wenn "Telearbeit" nicht möglich ist), für dringende persönliche Bedürfnisse, bei drohender Gefahr, um anderen zu helfen oder um sich körperlich oder geistig zu erholen und Probleme zu lösen Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten, die nicht verschoben werden, Teilnahme an Wahlwahlen.
  • Beschränkung der Kontakte auf eine Person außerhalb des Haushaltssowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Neben der Unterbringung kann die Polizei auch andere private Bereiche kontrollieren: Nebengebäude, Garagen, Höfe usw.

Sonstige in Österreich angewandte Maßnahmen

  • Alle Catering-Betriebe sind geschlossen, die Lieferung nach Hause ist weiterhin gestattet, ebenso wie Hotels, in denen nur Personen untergebracht werden können, die zur Arbeit reisen.
  • Alle Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen, einschließlich Museen und Zoos, sind mit Ausnahme der Bibliotheken geschlossen.
  • Freizeitplätze sind geschlossen, außer in Parks und Kirchen.
  • Sporthallen und -basen sind geschlossen, der Zugang ist nur für Leistungssportler gestattet.
  • Gewerbeeinheiten sind geschlossen, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken, Postämtern, Tabakhändlern, Fahrrad- und Autowerkstätten sowie Entsorgungsunternehmen.
  • Das gesamte Bildungssystem wird online stattfinden.
leer
Liste der Maßnahmen Österreichs im Kampf gegen das neue Coronavirus

Das Tragen einer Schutzmaske ist an öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumen, in Krankenhäusern, Pflegezentren und anderen Orten, an denen Gesundheitsdienste erbracht werden, sowie im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel und Wartebereiche (U-Bahn-Stationen, Bahnsteige, Autostationen, Bahnhöfe, Flughäfen und ihre Verbindungsstrukturen).

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.