97 Fluggesellschaften dürfen nicht im EU-Luftraum fliegen

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Die Europäische Kommission hat die "schwarze Liste" der EU der unsicheren Fluggesellschaften aktualisiert, eine Liste der Fluggesellschaften, die innerhalb der Europäischen Union verboten oder eingeschränkt sind. Sie entsprechen nicht den internationalen Sicherheitsstandards.

Nach dem Update vom Donnerstag sind 97 Fluggesellschaften aus dem EU-Luftraum verbannt, und eine russische Fluggesellschaft wurde hinzugefügt, die sich besorgt über ihre Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Standards geäußert hat. Alle zertifizierten Fluggesellschaften in Moldawien wurden jedoch von der Liste gestrichen.

Die Verkehrskommissarin der Europäischen Kommission, Adina Vălean, bekräftigte, dass Die Aufrechterhaltung des höchsten Sicherheitsniveaus für alle Passagiere und das Flugpersonal des Sektors ist eine der obersten EU-Prioritäten.

"Die EU-Checkliste für die Flugsicherheit bleibt eines unserer wirksamsten Instrumente, um dies zu erreichen."

Nach dem Update vom Donnerstag, 97 Fluggesellschaften sind aus dem EU-Luftraum verbannt!

95 zertifizierte Fluggesellschaften in 15 Staaten sind im EU-Luftraum verboten. In diesem Fall gibt es sieben einzelne Fluggesellschaften, basierend auf festgestellten schwerwiegenden Sicherheitsmängeln: Avior Airlines (Venezuela), Blue Wing Airlines (Suriname), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Med-View Airlines (Nigeria) , Skol Airline LLC (Russland) und Air Zimbabwe (Simbabwe).

Fluggesellschaften Iran Air (Iran) und Air Koryo (Nordkorea) sie unterliegen Betriebsbeschränkungen und können nur mit bestimmten Flugzeugtypen in die Europäische Union fliegen.

Dieses neueste Update der "schwarzen Liste" von wurde auf der Grundlage der einstimmigen Stellungnahme der Luftsicherheitsexperten der Mitgliedstaaten durchgeführt, die vom 9. bis 11. November per Videokonferenz zusammentraten.

Den Vorsitz des Ausschusses führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA). Auch der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt die Aktualisierung der Liste.

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage internationaler Sicherheitsstandards und insbesondere von Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).

EU-Flugsicherheitsliste es enthält tatsächlich zwei Listen: erste Liste (Anhang A) enthält alle Fluggesellschaften, denen der Betrieb in Europa untersagt ist. Die zweite Liste (Anhang B) enthält Fluggesellschaften, die unter bestimmten Bedingungen in Europa nicht operieren können. Beide Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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