ANAT: Reisebüros sind nicht dafür verantwortlich, die Einstufung von Ländern in epidemiologische Risikogebiete zu ändern. Der Vertrag mit dem Touristen bleibt gültig, solange die Grenzen der Länder offen bleiben!

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In den letzten Wochen wurden mehrere Länder, die für Rumänen touristische Ziele sind, wie Griechenland oder die Türkei, auf die Rote Liste gesetzt. In diesem Fall müssen ungeimpfte Touristen über 16 Jahren bei der Rückkehr in das Land unter Quarantäne gestellt werden.

Die National Association of Travel Agencies (ANAT) weist darauf hin, dass die Reisebüros sind nicht verantwortlich für die Änderung des Reiseziels zwischen dem Datum des Kaufs der touristischen Dienstleistungen und dem Datum der Rückkehr, sondern für die gute Organisation und Entwicklung des touristischen Pakets.

Der Vertrag mit dem Touristen bleibt gültig, solange die Grenzen der Länder offen bleiben!

„Die Entscheidung, bestimmte Länder in Bezug auf das epidemiologische Risiko auf die rote und gelbe Liste zu setzen, liegt beim Nationalen Komitee für Notsituationen (CNSU) und die Farben sind eng mit der epidemiologischen Situation Rumäniens verbunden. Zum Beispiel ist die Türkei für Rumänien rot, kann aber für ein anderes Land grün oder gelb sein. In letzter Zeit werden Reisebüros mit unzufriedenen Touristen konfrontiert, die vor allem in den Ländern der Roten Liste Reservierungen haben und eine Rückerstattung oder Umbuchung beantragen. Wir weisen darauf hin, dass die Agenturen keine Verantwortung für die Eintragung eines Landes auf die Rote Liste tragen, solange dieses Ziel geöffnet ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Impfung, die derzeit für die meisten Touristen vorhanden ist, zusammen mit dem Nachweis der Krankheit, also Impfung “, sagte Cristian Vlad, Präsident des Regionalzentrumsrates von ANAT.

ANAT weist darauf hin, dass bei der Einreise einiger Länder auf der roten oder gelben Liste, solange die Grenzen geöffnet sind, der Vertrag mit dem Touristen in Kraft bleibt. Das Reisebüro hat lediglich die Verpflichtung zur unverzüglichen Erbringung der touristischen Leistungen, sei es Unterkunft, Verpflegung bzw. Transport, optionale Führungen, Führung, Transfer usw. laut Erstangebot.

ANAT empfiehlt Touristen auch den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseversicherung. Diese Versicherungen sind sehr günstig und können viele unvorhersehbare, nachweisbare Situationen wie Krankheit oder Unfall abdecken. Wir weisen darauf hin, dass die Reiserücktrittsversicherung Situationen wie die Aufnahme eines Landes auf die Rote Liste nicht abdeckt.

Mit anderen Worten, der Tourist muss sich gegebenenfalls unter Quarantäne oder Tests begeben. Eine Änderung der Länderklassifikation tritt nicht in Kraft. Außerdem haben Touristen die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und ohne Einschränkungen zu reisen!

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