Austrian Airlines fliegt eine Boeing 777-200ER in Kreta, Griechenland

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Aufgrund der hohen Nachfrage erhöht Austrian Airlines die Transportkapazitäten für Flüge nach Heraklion - Kreta, Griechenland. So werden ab dem 24. Juli an sieben aufeinander folgenden Samstagen Flüge mit Boeing 777-200ER-Flugzeugen durchgeführt.

In der aktuellen Sommersaison registrierten Austrian Airlines im Juli und August insgesamt 96.000 Passagiere auf Flügen nach Griechenland. Für die Österreicher ist Griechenland eines der reserviertesten Reiseziele, gefolgt von Spanien und Italien.

Apropos beliebte Reiseziele in Griechenland: Österreicher bevorzugen Kreta, Rhodos und Kos. Flüge zu griechischen Zielen haben eine Auslastung von über 80%.

Michael Trestl, CCO Austrian Airlines, berichtet: „Insbesondere die Buchungszahlen für Flüge nach Heraklion auf Kreta haben sich zwischen Mitte Mai und Ende Juni verdreifacht. Wir reagieren auf die gestiegene Nachfrage und erhöhen die Kapazität auf dieser Strecke. Zusätzlich zu den derzeit täglichen Flügen nach Heraklion wird vom 777. Juli bis einschließlich 200. September jeden Samstag eine Boeing 24-4ER Flüge durchführen.

Der Flugplan der Austrian Airlines-Flüge, die mit Boeing 777-200ER durchgeführt werden

OS9001 Wien 06:10 - 08:40 Heraklion
OS9002 Heraklion 10:20 - 12:55 Wien

Mit der Einführung des größten Flugzeugtyps in der Flotte von Austrian Airlines kann die Airline am Samstag pro Flug zusätzlich 100 Passagiere befördern. An allen anderen Tagen wird die Strecke von einem Flugzeug der Airbus A320-Familie bedient.

Austrian Airlines empfiehlt Passagieren, sich vor Reiseantritt über die Bestimmungen des Ziellandes zu informieren. In Griechenland beispielsweise ist die Online-Registrierung mindestens 24 Stunden vor der Einreise obligatorisch. Darüber hinaus ist für alle Reisenden ab 48 Jahren ein negativer Antigentest (maximal 72 Stunden alt) oder ein negativer PCR-Test (maximal 12 Stunden alt) von einem Testlabor erforderlich. Personen, die mindestens 14 Tage vor der Einreise vollständig geimpft sind, benötigen keinen Test. Gleiches gilt für diejenigen, die die Krankheit nach einer Infektion mit dem neuen Coronavirus durchgemacht haben. Sie müssen eine offizielle Genesungsbescheinigung von höchstens 9 Monaten oder einen positiven PCR-Test, der älter als 2 Monate, aber nicht älter als 9 Monate ist, vorlegen.

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