OFFIZIELL: Personen, die durch Infektion mit dem neuen Coronavirus Immunität erlangt haben, sind von der Quarantäne befreit (Urteil 32 vom 27. Mai).

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Ein weiteres Problem melden wir zurück Annahme des Urteils 28 (vom 14. Mai 2021) Es richtet sich an Personen, die nach einer Infektion mit dem neuen Coronavirus auf natürliche Weise immunisiert wurden. Nach den neuen Maßnahmen vom 14. Mai Menschen, die eine natürliche Immunität erlangten, waren nicht länger von den Regeln ausgenommen. Dies wurde sogar von bestätigt Staatssekretär Raed Arafat.

Dies wurde jedoch durch den Beschluss 32 vom 27. Mai 2021 geregelt. Daher sind Personen, die in den letzten 2 Tagen vor der Einreise als positiv für eine SARS-CoV-90-Virusinfektion bestätigt wurden, von der Quarantäne befreit, wie aus medizinischen Unterlagen hervorgeht (positiver RT-PCR-Test zum Zeitpunkt der Diagnose, Entlassungskarte) aus dem Krankenhaus oder einem Test, der das Vorhandensein von IgG-Antikörpern nachweist, die maximal 14 Tage vor der Einreise durchgeführt wurden, oder durch Überprüfung der Corona-Formulardatenbank, für die vom Datum der Bestätigung bis zum Datum mindestens 14 Tage vergangen sind der Einreise in das Land.

Entscheidung 32 vom 27. Mai 2021

Die getroffenen Maßnahmen treten sofort in Kraft!

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