Einreisebedingungen in der Schweiz: PCR-molekularer Test auf COVID-19 und 10-Tage-Quarantäne

1 5.855

Nach dem Beschluss der Schweizer Behörden wird Rumänien ab dem 22. März 2021 in die Liste der Staaten / Regionen mit einem hohen epidemiologischen Risiko aufgenommen.

Ab diesem Datum müssen alle Personen, die unabhängig vom verwendeten Transportmittel aus Rumänien in die Schweizerische Eidgenossenschaft einreisen, einen molekularen PCR-Test mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, der maximal 72 Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde in der Schweiz.

Personen, die von Rumänien in die Schweiz reisen, sind verpflichtet, die Quarantäne für einen Zeitraum von 10 Tagen sofort zu betreten und sich innerhalb von maximal 48 Stunden nach Ankunft bei den kantonalen Behörden am Bestimmungsort anzumelden.

Die Quarantänezeit kann mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörden verkürzt werden, wenn die betroffenen Personen am 7. Tag der Quarantäne auf ihre Kosten einen Infektionstest mit dem SARS-CoV-2-Virus (Rapid Antigen oder PCR) durchführen besitzen, und sein Ergebnis ist negativ.

Personen, die von der Verkürzung der Quarantänezeit profitieren, müssen beim Verlassen des Quarantäneortes bis zum Ende der 10-tägigen Frist dauerhaft eine Schutzmaske tragen und Abstand zu anderen Personen halten.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.