Belgien hat Rumänien auf die rote Liste gesetzt: Selbstisolierung und molekularer PCR-Test von COVID-19 in Belgien.

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Nach den Informationen über die Einreisebedingungen in das Hoheitsgebiet des Königreichs Belgien gibt das Außenministerium an, dass die belgischen Behörden die Zugangsbedingungen für Personen überarbeitet haben, die aus Rumänien in diesen Staat reisen.

Belgien hat Rumänien auf die rote Liste gesetzt

Im Rahmen der neuen Maßnahmen Ab dem 26. August 2020 wurde das gesamte Gebiet Rumäniens in die rote Zone aufgenommen. Daher müssen alle Personen, die aus einer Region Rumäniens in das Königreich Belgien reisen, in die Selbstisolierung eintreten und bei ihrer Ankunft in diesem Land einen PCR-Molekulartest durchführen, um eine COVID-19-Infektion festzustellen.

Tatsächlich müssen alle Personen, die aus den Regionen der roten Zone in das Königreich Belgien einreisen, in die Selbstisolierung eintreten und einen molekularen PCR-Test durchführen, um eine COVID-19-Infektion nachzuweisen. Der Test wird von den belgischen Behörden bei der Ankunft in diesem Land durchgeführt. Die Passagiere werden gebeten, sich an den behandelnden Arzt oder einen Hausarzt zu wenden, der dann die Untersuchung veranlasst.

Nach Angaben der belgischen Behörden fällt die Anordnung der Selbstisolierung und Prüfung auf COVID-19 in die Zuständigkeit der regionalen Behörden.

Gleichzeitig erinnert das Außenministerium daran, dass Personen, die aus Staaten / Regionen der Orangenzone nach Belgien einreisen, von den belgischen Behörden empfohlen werden, einen Arzt zu konsultieren, um zu Hause Tests und Selbstisolierung durchzuführen.

Das Außenministerium erinnert daran, dass mit Wirkung vom 1. August 2020 Alle Personen, die in das Königreich Belgien einreisen, müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise in das belgische Hoheitsgebiet die Passagier-Ortungsformular, auf die online unter https://travel.info-coronavirus.be/fr/public-health-passenger-locator-form zugegriffen werden kann.

Personen, die auf anderen Strecken als Luft- oder Seewegen reisen und sich maximal 48 Stunden in Belgien aufhalten (einschließlich Transitzwecken), und Personen, deren Reise außerhalb des Königreichs Belgien 48 Stunden nicht überschreitet, sind vom Ausfüllen des Formulars befreit. .

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