Bosnien und Herzegowina erlaubt Rumänen den Zugang nur mit einem negativen COVID-19-Test.

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Das Außenministerium gibt an, dass die Behörden in Bosnien und Herzegowina neue Maßnahmen zu den Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Staates angekündigt haben. Alle Ausländer, einschließlich Rumänen, dürfen nach Bosnien und Herzegowina einreisen, sofern sie eine negativer Test auf SARS-CoV-2-Infektion, durchgefürt in die letzten 48 Stunden vor der Einreise nach Bosnien und Herzegowina.

Zur gleichen Zeit, nach Angaben der Behörden von Bosnien und Herzegowina, Das Transitregime bleibt unverändert, Es ist nicht erforderlich, das ärztliche Attest vorzulegen im Falle eines Aufenthalts angefordert. Daher können rumänische Staatsbürger Bosnien und Herzegowina nur zum Zweck der Rückkehr nach Rumänien / Wohnsitzstaat durchqueren, sofern sie nicht in Bosnien und Herzegowina übernachten. Der Transit für touristische Zwecke ist nur auf dem Neum-Korridor (Kroatien-Bosnien und Herzegowina-Kroatien) gestattet. 

Für Frachtführer wurden alle Verkehrsbeschränkungen für diese Kategorie aufgehoben.

Das Außenministerium erinnert daran, dass für die Einreise in das Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina die Verpflichtung zur Verwendung eines Reisepasses und nicht eines Personalausweises als Reisedokument weiterhin besteht.

Das Außenministerium gibt an, dass rumänische Staatsbürger unter den Telefonnummern der rumänischen Botschaft in Sarajevo konsularische Unterstützung beantragen können: +387 33 66 88 93; +387 33 214022, wobei die Anrufe an das Kontakt- und Unterstützungszentrum der rumänischen Bürger im Ausland (CCSCRS) weitergeleitet und von den Betreibern des Call Centers dauerhaft übernommen werden. Auch den rumänischen Bürgern, die sich in einer schwierigen, besonderen Situation mit Notfallcharakter befinden, steht die Notrufnummer der diplomatischen Mission zur Verfügung: Tel.: +387 61 428 354

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