Der Alarmstatus wird in Rumänien laut Entscheidung Nr. 30 Tage bis zum 12. Juni 2021 verlängert. 26 vom 10. Mai 2021.

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Am 10. Mai 2021 verabschiedete das Nationale Komitee für Notsituationen den Beschluss Nr. 26 vom 10. Mai 2021, wodurch der Alarmstatus in Rumänien um weitere 30 Tage verlängert wird. Bei dieser Gelegenheit wurden neue Maßnahmen zur Anwendung in Rumänien verabschiedet, aber auch einige Entspannungsmaßnahmen. Im Folgenden werde ich einige davon erwähnen.

Es wird als notwendig erachtet, die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske im öffentlichen Raum, bei der Arbeit, in gewerblichen Räumen sowie im öffentlichen Verkehr für alle Personen, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, unter den in der gemeinsamen Verordnung von festgelegten Bedingungen aufrechtzuerhalten der Minister für Gesundheit und der Innenminister.

Es wird vorgeschlagen, das Verbot der Abhaltung von Sitzungen an Feiertagen, Jubiläen, Partys in geschlossenen und / oder offenen Räumen, öffentlich und / oder privat, beizubehalten.

Die Aktivitäten von Museumsinstitutionen, Bibliotheken, Buchhandlungen, Kinos, Film- und audiovisuellen Produktionsstudios, Aufführungs- und / oder Konzertinstitutionen, Volks-, Kunst- und Handwerksschulen sowie kulturellen Veranstaltungen im Freien finden nur unter den festgelegten Bedingungen statt der Kulturminister und der Gesundheitsminister.

Unter den Bedingungen von Punkt 14 ist die Organisation und Entwicklung von Kinos, Aufführungs- und / oder Konzertinstitutionen unter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raums zulässig, wenn die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen liegt im Landkreis / Ort ist niedriger oder gleich 1,5 / 1.000 Einwohner, wobei die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zu 30% der maximalen Kapazität des Raums beträgt, wenn die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen in dem Landkreis / Ort mehr als 1,5 und weniger beträgt als oder gleich 3/1.000 Einwohner und es ist verboten, die Inzidenz von 3/1.000 Einwohnern zu überschreiten.

Ausgenommen von den Bestimmungen von Punkt 15 darf die Tätigkeit von Kinos, Aufführungsinstitutionen und / oder Konzerten unter Beteiligung der Öffentlichkeit über 50% der maximalen Kapazität des Raumes nur als Test- / Pilotveranstaltungen mit durchgeführt werden CNSU-Zulassung auf Vorschlag des Kulturministeriums. Mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums ist die Teilnahme nur für Personen gestattet, die geimpft sind, zwischen 15 und 90 Tagen nach Bestätigung der SARS-CoV-2-Infektion liegen oder das Ergebnis haben eines RT-PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, unter den Bedingungen, die durch die von der gemeinsamen Anordnung des Kulturministeriums und des Gesundheitsministeriums genehmigte Methodik festgelegt wurden.

Es wird die Begrenzung des Belegungsgrades der Unterbringungsräume innerhalb der touristischen Empfangsstrukturen beibehalten, wie in der Kunst definiert. 2 lit. d) der Regierungsverordnung Nr. 58/1998 in Bezug auf die Organisation und Entwicklung der Tourismusaktivitäten in Rumänien mit den nachfolgenden Änderungen und Fertigstellungen von maximal 70% ihrer maximalen Kapazität an der Schwarzmeerküste im Landkreis Constanța in den folgenden Regionen:

  • Konstante,
  • Mütze Aurora,
  • Costinesti,
  • Eforie Nord Früher
  • Ephoria Süd,
  • Tuzla,
  • Jupiter,
  • 2. Mai,
  • Vama Veche,
  • Nord-Mamaia-Gebiet,
  • Mamaia und Mamaia Sat,
  • Mangalia,
  • Neptun-Olymp,
  • Saturn,
  • Techirghiol,
  • Nvodari
  • Venus
  • Agigea.

Für diejenigen, die alle im Alarmzustand ergriffenen Maßnahmen untersuchen möchten, ist nachstehend die Liste aufgeführt

Gleichzeitig wurde der neue gegründet Rumäniens gelbe Liste, aktualisiert am 10. Mai. Leider hat sich die Art und Weise, wie Länder in Bezug auf die Coronavirus-Pandemie gegründet und klassifiziert werden, nicht geändert. Wir behalten unsere Position bei und berücksichtigen dies Die nach dem ECDC-Index erstellte gelbe Liste ist nicht mehr relevant.

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