Der Alarmzustand wurde in Rumänien um 30 Tage verlängert. Schau was neu ist.

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Rumänien war am 15. Mai in Alarmbereitschaft, nachdem der Ausnahmezustand in den letzten zwei Monaten in Kraft war. Die Warnung wurde am 16. Juni verlängert und wird zum zweiten Mal um weitere 30 Tage verlängert.

Entscheidung Nr. 553 vom 15. Juli

Die Entscheidung der Regierung über die Verlängerung des Alarmstatus auf rumänischem Gebiet ab dem 17. Juli 2020 für einen Zeitraum von 30 Tagen wurde am Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht. Das normative Gesetz legt auch die Maßnahmen fest, die während des Alarmzustands angewendet werden, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu verhindern und zu bekämpfen.

"Diese Ausweitung des Alarmzustands ist nicht mit neuen Einschränkungen verbunden, sondern leider mit neuen Maßnahmen zur Entspannung, wie wir es uns in den noch betroffenen Gebieten gewünscht hätten.", Erklärte am Mittwochabend der stellvertretende Ministerpräsident Raluca Turcan, zitiert von digi24.ro.

Das Maß für die Verpflichtung, Masken zu tragen 

So zum Beispiel das Maß für die Verpflichtung, Masken zu tragen in geschlossenen öffentlichen Räumen, in gewerblichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei der Arbeit. Organisation und Verhalten von Kundgebungen, DemonstrationenProzessionen, Konzerte oder andere Arten von Versammlungen in offenen Räumen sowie Versammlungen der Art von kulturellen, wissenschaftlichen, künstlerischen, sportlichen oder Unterhaltungsaktivitäten in geschlossene Räume. Restaurants bleiben geschlossen.

Ich habe mir auch die Flüge und Reisebedingungen angesehen. Die von angekündigten Maßnahmen Entscheidung Nr. 553 vom 15. Juliwurden im Amtsblatt mit veröffentlicht Nein. 627 vom 16. Juli 2020.

In Anhang 3 Artikel 3 wird auf Flüge Bezug genommen. Und unten haben Sie den vollständigen Text gemäß der Entscheidung.

Unter Bedingungen Kunst. 5 Abs. (3) lit. d) des Gesetzes Nr. 55/2020In der später geänderten Fassung sind folgende Maßnahmen festzulegen:1. Aussetzung von Flügen, die von Luftfahrtunternehmen in Länder durchgeführt werden, die nicht der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit festgelegten und vom Nationalen Komitee für Notsituationen genehmigten Quarantäne- / Isolationsausnahme unterliegen, und von diesen Ländern nach Rumänien für alle Flughäfen in Rumänien, gemäß Kunst. 37 des Gesetzes Nr. 55/2020mit nachfolgenden Änderungen.

Genau das haben wir gestern Abend in einem anderen Artikel angekündigt. Flüge nach Portugal, Schweden, in die Türkei, nach Russland und in alle Länder, die nicht auf der grünen Liste des INSP Rumänien stehen, werden ausgesetzt.

Unten haben Sie alle Entscheidungs-Nr. 553 mit den dazugehörigen Anhängen.

Entscheidung-Regierung-553-15 Juli

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