ENTSCHEIDUNG Nr. 4 vom 18.01.2021: Der COVID-19-Impfstoff kann Sie von der Quarantäne befreien

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Am 18. Januar 2021 genehmigte das Nationale Komitee für Notsituationen die Entscheidung Nr. 4.

Es wurde genehmigt Rumäniens gelbe Liste mit den Ländern und Gebieten, für die die Quarantänemaßnahme für in Rumänien ankommende Personen eingeführt wird, Liste gültig ab 19.01.2021, Zeit 18:00 Uhr.

Zusätzlich zu dieser Bestimmung enthält die Entscheidung Nr. 4 einige Ergänzungen zu den Quarantäne- / Isolationsregeln.

Festlegung der Quarantäneausnahme für Personen, die mit der zweiten Dosis geimpft wurden

Festlegung der Quarantäneausnahme für Personen, die mit der zweiten Dosis (Auffrischungsdosis) geimpft wurden, wenn diese Personen nach Rumänien einreisen mehr als 10 Tage nach der Impfung mit der zweiten Dosisein. Das gleiche Regime gilt für die Person, die in direktem Kontakt mit einer positiven Person steht, wenn die Kontaktzeit mehr als 10 Tage nach der Impfung mit der zweiten Dosis betrug.

Festlegen der Möglichkeit, dass Personen, die in direktem Kontakt mit einem Patienten mit einem positiven SARS-VOC-2-Virus stehen, am 10. Tag aus der Quarantäne entlassen werden. Wenn sie am 8. Tag einen Test durchführen, ist das Ergebnis negativ und weist keine Symptome auf Spezifisch;

Ausnahmen von der Quarantänemaßnahme gelten in bestimmten Situationen für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Rumänien kommen.

Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Rumänien einreisen, unterliegen den in der Entscheidung Nr. 1/2021 und der Entscheidung Nr. 3/2021 festgelegten Quarantäneausnahmen, aber auch der Quarantäneausnahme, wenn sie entdeckt wurden. positiv für den COVID-19-Test, wenn seit dem Datum der Bestätigung mehr als 14 Tage vergangen sind, jedoch nicht mehr als 90 Tage ab diesem Zeitpunkt.

Auch für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Rumänien einreisen, kann die vorübergehende Aussetzung der Quarantänemaßnahme analysiert werden, sowie für Personen, die aus den anderen Staaten auf der epidemiologischen Risikoliste nach Rumänien kommen, z Besondere Situationen, die die Teilnahme an Familienereignissen im Zusammenhang mit Geburt, Heirat oder Tod, Reisen zu medizinischen Eingriffen / Behandlungen in Fällen beinhalten, die eine Verschiebung nicht unterstützen (z. B. onkologische Erkrankungen, chronisches Nierenversagen - im Hämodialyseprogramm) usw.

Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland stammen und von der Quarantänemaßnahme ausgenommen sind geimpfte Personen oder Personen, die mit SARS-VOC-2 bestätigt wurden und in der Zeit zwischen 14 und 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der Bestätigung müssen sie das Ergebnis des COVID-19-Tests nicht am Eingang nach Rumänien vorlegen.

ENTSCHEIDUNG Nr. 4 vom 18.01.2021

Entscheidung-CNSU-4-18.01.2021

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