DEUTSCHLAND-STRIKE: Der Flughafen München ist am Sonntag und Montag (26. – 27. März) für Linienflüge geschlossen!

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Verkehrsstreiks werden nächste Woche in Deutschland deutlich eskalieren und sowohl den Bahn- als auch den Flugverkehr betreffen. Der Streik betrifft voraussichtlich 400.000 Passagiere, die an diesen Tagen reisen sollen.

Der Flughafen München hat uns bereits mitgeteilt, dass der Flughafen am Sonntag und Montag (26. und 27. März) für den regulären Passagierverkehr geschlossen bleibt, während der Flughafen Frankfurt versucht, nur am Montag (27. März) geschlossen zu bleiben. Zudem hat die Deutsche Bahn alle ihre Fernverkehrszüge gestrichen.

An verschiedenen Flughäfen gab es in den letzten Wochen wöchentliche Streiks, die aber voraussichtlich weiter eskalieren werden, indem sie Langstreckenflüge von und nach Deutschland lahmlegen.

Die davon maßgeblich betroffene Fluggesellschaft Lufthansa hat ihre Umbuchungs- und Geschäftsrichtlinien noch nicht veröffentlicht. Diese Streiks wirken sich später in der Woche auf Flüge nach Deutschland aus, da Langstreckenflüge nicht starten können.

Betroffene Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 Euro

In diesem Fall, Lufthansa stornierte Flügemuss die Fluggesellschaft die betroffenen Passagiere so schnell wie möglich benachrichtigen und sie an ihre endgültigen Ziele umleiten, selbst wenn dies bedeutet, dass sie an konkurrierende Fluggesellschaften wie British Airways, KLM oder Emirates weitergeleitet werden. Wir erwarten, und zu haben annullierte TAROM-Flüge.

Da Lufthansa eine Fluggesellschaft der Gemeinschaft ist, muss sie sich daran halten EG-Verordnung 261/2004, die auch für alle Flüge außerhalb Deutschlands verpflichtend ist. Stattdessen haben die Passagiere Anspruch auf Fürsorgepflicht, was Unterkunft und Verpflegung bei großen Verspätungen bedeutet. Passagiere können sich auch für eine Rückerstattung entscheiden, wenn sie nicht mehr reisen möchten. Aber auch dies ist die Entscheidung des Passagiers und kann nicht von der Fluggesellschaft erzwungen werden.

Bei diesen Streiks haben Passagiere unabhängig von den Fluggesellschaften keinen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Eine Entschädigung wird gezahlt, wenn der Reisende nicht rechtzeitig über die Stornierung informiert wurde. Das Luftfahrtunternehmen ist jedoch nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären.

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