Deutschland hat die Liste der Gebiete mit einem hohen epidemiologischen Risiko aktualisiert. Ein weiterer Landkreis in Rumänien tritt in die Rote Liste Deutschlands ein.

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Nach den Klarstellungen vom 17. September 2020In Bezug auf die Änderung der Einreisebedingungen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der COVID-19-Pandemie teilt das Außenministerium mit, dass die deutschen Behörden die Liste der "Risikobereiche" in Rumänien mit Wirkung zum 23. September 2020 aktualisiert haben.

Deutschland hat die Liste der Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko aktualisiert

Als Ergebnis dieses Updates Der Landkreis Covasna wurde in der Risikokategorie eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung dieser jüngsten Entscheidungen der deutschen Behörden zusammen mit Bukarest, 12 Landkreise in Rumänien stehen auf der Liste der "Risikobereiche": Bacau, Bihor, Brăila, Braşov, Caraş-Severin, Covasna, Iasi, Ilfov, Neamț, Prahova, Vaslui, Vâlcea.

Nach den zuvor vom Außenministerium übermittelten Informationen sind folgende Bezirke von der Liste gestrichen: Argeș (um 16.09 Uhr), Buzău (um 09.09 Uhr), Dâmbovița (um 16.09 Uhr), Galați (um 09.09 Uhr), Gorj (um 02.09 Uhr), Ialomița ( am 20.08), Mehedinți (am 20.08), Neamț (am 02.09, aber am 16.09 wieder eingeführt), Timiș (am 20.08) und Vrancea (am 09.09).

Nach Angaben der deutschen Behörden müssen Personen, die aus "Risikogebieten" in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ein "Landeformular" (Public Health Passenger Locator Form) ausfüllen.

Gleichzeitig müssen alle Personen, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem der "Risikobereiche" in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sich zu Hause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum selbst isolieren. 14 Tage nach der Ankunft.

Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Die erste Ausnahme gilt für Personen, bei denen spätestens 19 Stunden vor der Einreise nach Deutschland ein negativer molekularbiologischer Test auf COVID-48 durchgeführt wurde.durch ein in Deutsch oder Englisch übersetztes ärztliches Attest, das nach der Einreise mindestens 14 Tage aufbewahrt werden muss.

Die zweite Ausnahme gilt für Personen, die die Prüfung nach ihrer Ankunft im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchführen.mit der Verpflichtung, die Selbstisolation zu Hause bis zur Übermittlung des negativen Testergebnisses strikt einzuhalten.

Ein weiterer Landkreis in Rumänien tritt in die Rote Liste Deutschlands ein.

Der Test kann direkt am Flughafen, beim Hausarzt oder bei den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden und ist innerhalb der ersten 10 Tage nach Ankunft in Deutschland aus einem Risikobereich kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie über die spezielle Telefonleitung 116 117.

Wenn die betroffene Person innerhalb von 19 Tagen nach der Einreise nach Deutschland bestimmte Symptome von COVID-14 (Atemnot, Husten, Fieber oder Geschmacks- / Geruchsverlust) zeigt, gelten die oben genannten Ausnahmen nicht mehr. In diesem Fall ist es obligatorisch, sich selbst zu isolieren und sofort die örtliche Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.

Der bloße Transit durch deutsches Hoheitsgebiet ist nicht an die vorgenannten Verpflichtungen gebunden. Der Transit beinhaltet das Verlassen des deutschen Hoheitsgebiets so direkt wie möglich, die Vermeidung eines engen Kontakts mit anderen Personen und die Einhaltung spezifischer Schutzmaßnahmen: soziale Distanzierung, Hygiene, Maske usw. Kurzstopps für Lebensmittel oder Treibstoffe sind zulässig, jedoch nicht für solche Tourist oder Geschäft, Besuche, Unterkunft, Vertragsabschluss usw.

Bei Nichteinhaltung der Prüfpflichten, Einhaltung der Selbstisolierungsmaßnahme oder der Transitbedingungen können die deutschen Behörden Sanktionen von bis zu 25.000 EUR verhängen.

Auf die allgemeinen Verhaltensregeln, Beschränkungen und Entspannungsmaßnahmen, die auf der Ebene jedes Bundeslandes festgelegt wurden, kann am zugegriffen werden Bundeskanzler-Seite.

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