Deutschland bereitet sich auf die Einführung nationaler COVID-19-Maßnahmen im Oktober vor

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Die deutschen Behörden sagten, das Land werde im Oktober innerstaatliche Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 einführen, da diese für Herbst und Winter benötigt werden. Die Regierung sagte, dass die Zahl der Infektionen wieder steigen wird, wenn das Wetter kälter wird. Daher wurde beschlossen, Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus im Herbst und Winter einzuführen.

Die Behörden in Deutschland sagen, dass bestimmte Gebiete des Landes ab Oktober 2022 neue COVID-Maßnahmen einführen sollten, wie das Tragen einer Maske im Flug- und Fernverkehr.

„In bestimmten Bereichen sollen auf nationaler Ebene spezifische Schutzmaßnahmen gelten – die Maskenpflicht im Luft- und Fernverkehr oder die nationale Masken- und Prüfbescheinigungspflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“, teilte die Bundesregierung mit.

Zudem betonte die Regierung, dass die Bundesländer weitergehende Regelungen erlassen können sollten, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder anderer kritischer Infrastruktur sicherzustellen.

Es wurde erläutert, dass die Bundesländer von Bürgern sowie Reisenden aus anderen Gebieten verlangen können, dass sie bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder beim Zugang zu verschiedenen öffentlichen Innenräumen, einschließlich Sportveranstaltungen und Restaurants, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Es betonte jedoch, dass jeder, der einen negativen Testnachweis habe, geimpft oder von dem Virus genesen sei, von der Maskenpflicht ausgenommen werden solle.

„Wer einen Testnachweis vorweisen kann, soll von der Maskenpflicht befreit werden. Die Länder sollten in der Lage sein, diese Ausnahme auf Personen auszudehnen, die nachweisen können, dass sie gerade geimpft wurden oder sich erholt haben..

Allerdings hat jeder Staat das Recht, seine eigenen Regeln anzuwenden und zusätzliche Maßnahmen einzuführen, wenn das Gesundheitssystem bedroht ist.

„Reisende brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet wurden. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung bis zum 30. September verlängert“, heißt es in der Regierungserklärung. Es wird erwartet, dass das Land gelockerte Regeln anwendet, solange sich die COVID-19-Situation nicht verschlechtert.

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