Deutschland hat die Einreisebedingungen geändert: Rumänen, die auf natürliche Weise geimpft / getestet oder geimpft wurden, können ohne Einschränkungen reisen!

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Das Außenministerium teilt mit, dass die deutschen Behörden im Rahmen der COVID-19-Pandemie die Einreisebedingungen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geändert haben.

Im Zusammenhang mit der Streichung Rumäniens aus der Kategorie "Risikobereiche" ab dem 2. Juni 2021 können Personen, die mit dem Flugzeug aus Rumänien anreisen, deutsches Hoheitsgebiet betreten, sofern sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:

Natürlich geimpfte / getestete oder geimpfte Rumänen können ohne Einschränkungen nach Deutschland reisen!

  • ein Dokument, das das negative Testergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion bestätigt. Akzeptiert werden PCR-Tests (Validierung nicht mehr als 72 Stunden) und Antigen-Tests (Validierung maximal 48 Stunden), die nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Kriterien durchgeführt werden. Dieser Nachweis kann in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht werden und muss in einer der Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorliegen.
  • ein Dokument, das den Abschluss des vollständigen Impfplans gegen COVID-19 bestätigt. Der Impfnachweis darf nur verwendet werden, wenn seit der Verabreichung der Auffrischungsdosis oder der Einzeldosis (für den Einzeldosis-Impfstoff) eines der EU-zugelassenen Impfstoffe mindestens 14 Tage vergangen sind.
  • ein Dokument, das die SARS-VOC-2-Virusinfektion bestätigt. Der Nachweis einer früheren Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und implizit einer Heilung basiert auf einem Labortest, der mindestens 28 Tage zuvor, jedoch nicht länger als 6 Monate durchgeführt wurde. Die kumulative Vorlage von Hinweisen auf eine frühere Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sowie die Impfung mit mindestens einer Dosis eines EU-zugelassenen Impfstoffs ist ebenfalls zulässig.

Nach den von den deutschen Behörden öffentlich übermittelten Informationen ist es für die Einreise aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland auf der Straße nicht erforderlich, die vorgenannten Unterlagen vorzulegen.

Das Außenministerium empfiehlt den rumänischen Bürgern, über Änderungen oder Besonderheiten des Ziellandes in letzter Minute informiert zu werden.

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