Deutschland hat ein Online-Portal gestartet, auf dem die COVID-19-Pandemiebeschränkungen in jedem Bundesland angekündigt werden

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In einer Zeit, in der Reisen und Urlaub unter einem besonderen Regime organisiert werden, bereitet sich Deutschland mit dem Start eines Online-Portal mit den neuesten Informationen darüber, wie sich das Coronavirus auf Reisen nach Deutschland auswirkt.

Sie teilt alle in jedem Land auferlegten Regeln und Beschränkungen sowie die Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit, den öffentlichen Verkehr und die Reisebedingungen mit.

Einschränkungen in den 16 Bundesländern auferlegt

Deutschland, ein Bieterland mit seinen verschiedenen Möglichkeiten, die Ferien zu verbringen, war in den letzten Jahren eine der beliebtesten Wahlmöglichkeiten rumänischer Touristen. Um alle Touristen auf dem Laufenden zu halten, hat die Deutsche Tourismusorganisation (DZT) auf der offiziellen Website der Organisation a Online-Seite, die detailliert alle Reisebedingungen und Einschränkungen in Deutschland kommuniziert.

Für jedes Land werden relevante Informationen zu Restaurants, Bars, Terrassen, Clubs, Hotels, Ferienhäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln, Flughäfen, öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen, Aktivitäten im Freien und in Innenräumen, Zugang zu Innen- und Außenpools, Museen usw. erwähnt.

Beispielsweise wurde die Teilquarantäne in Berlin bis zum 22. Dezember verlängert, und die Quarantäne ist für Reisende obligatorisch, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet befunden haben. Die neue Quarantänezeit in Deutschland beträgt zehn Tage und kann am fünften Tag enden, wenn ein negativer SARS COV2-Test vorgelegt wird.

Einzelpersonen dürfen nur in Begleitung von Lebenspartnern und Mitgliedern ihres eigenen Zuhauses Zugang zu öffentlichen Räumen erhalten. Restaurants, Terrassen, Bars, Clubs, Museen, Kinos und Schwimmbäder sind geschlossen, und Hotels, Botanische Gärten und ZOO eröffnen Aktivitäten im Freien.

Für diejenigen, die sich für die Bundesländer Bayern und Hamburg interessieren, werden die geltenden Schutzmaßnahmen genannt, wie die Einhaltung der öffentlichen Entfernung von 1.5 m zwischen Personen, das Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Veranstaltungen, die verboten sind.

In Bayern und Hamburg sind Restaurants, Terrassen, Bars, Clubs, Bustouren, Vergnügungsparks, Theater und Kinos, Museen und Botanische Gärten geschlossen. Öffentliche Verkehrsmittel und Unterkünfte werden in Bayern eröffnet, während in Hamburg öffentliche Verkehrsmittel in Betrieb sind.

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