Bedingungen für die Einreise in die Tschechische Republik: Formular, COVID-19-Test, Isolierung zu Hause

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NOTFALL: JA, zwischen dem 15. Februar 2021, 0.00 - 28. März 2021, 24.00.

Zum 30. Januar 2021 haben die tschechischen Behörden beschlossen, alle nicht wesentlichen Reisen in die Tschechische Republik für alle Ausländer zu verbieten, unabhängig von der Einstufung der Herkunftsländer nach dem Infektionsrisiko. Ab dem 26. Februar ist die Reise von tschechischen Staatsbürgern und Ausländern, die auf tschechischem Gebiet in Staaten mit hohem Infektionsrisiko mit den neuen Stämmen des SARS-CoV-2-Virus leben, verboten.

Ab dem 26. Februar 2021 werden Staaten wie folgt nach dem Infektionsrisiko klassifiziert:

  • Grüne Liste (geringes Risiko): Vatikan, Australien, Neuseeland, Singapur, Republik Korea, Thailand und Island.
  • Orange Liste (mittleres Risiko): Finnland, Griechenland, Norwegen und Dänemark.
  • Rote Liste (hohes Risiko): Österreich, Deutschland, Polen, Belgien, Bulgarien, Frankreich (ohne Überseegebiete), Ungarn, Italien, das Königreich der Niederlande (ohne Überseegebiete), Rumänien, Schweden, Schweiz, Irland, Luxemburg, Zypern, Liechtenstein, Litauen, Malta, Spanien und Portugal. Die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln gehören ebenfalls zu dieser Kategorie.
  • Dunkelrote Liste (sehr hohes Risiko): Kroatien, Estland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Lettland, Slowakei und Slowenien. Diese Kategorie umfasst auch alle Drittländer mit Ausnahme derjenigen, die in der grünen Liste aufgeführt sind.
  • Schwarze Liste (extremes Risiko): Botswana, Swasiland, Südafrika, Kenia, Lesotho, Malawi, Mosambik, Tansania (einschließlich Sansibar und Pemba), Sambia, Simbabwe und Brasilien.

Rumänien steht auf der Liste der Staaten der roten Zone. Rumänische Staatsbürger können nur aus begründeten Gründen in die Tschechische Republik reisen, nämlich aus Gründen der Rückkehr in den Wohnsitz, der Beschäftigung, der Bildung oder der Familie. Reisen für den Tourismus sind ausgeschlossen.

Im Falle einer Reise in die Tschechische Republik haben rumänische Staatsbürger folgende Verpflichtungen:

  • Ausfüllen des Formulars für die Suche nach Passagieren im öffentlichen Gesundheitswesen vor der Ankunft in der Tschechischen Republik unter www.p.rijezdovyformular.cz;
  • Vorlage des negativen Ergebnisses eines molekularen PCR-Tests, der höchstens 72 Stunden vor oder höchstens 24 Stunden vor der Ankunft in der Tschechischen Republik durchgeführt wurde, beim Eintritt in das tschechische Gebiet;
  • sich am Bestimmungsort zu isolieren;
  • Führen Sie spätestens 5 Tage nach Ihrer Ankunft einen zweiten PCR-Test in der Tschechischen Republik durch. Die Selbstisolierungsmaßnahme wird erst nach Vorlage des negativen Ergebnisses des zweiten Tests bei der örtlichen Direktion für öffentliche Gesundheit ausgesetzt.
  • nach der Ankunft in der Tschechischen Republik für einen Zeitraum von 2 Tagen ein FFP10-Beatmungsgerät oder ein gleichwertiges Gerät oder eine chirurgische Einwegmaske außerhalb des Hauses zu tragen.

Vorsichtig! Arbeitnehmer und Schüler oder Studenten sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber bzw. die Bildungseinheit über Reisen zu informieren, die in den letzten 12 Tagen länger als 14 Stunden dauern, und zwar in den Kategorien Orange, Rot und Dunkelrot.

Weitere Informationen zu Einreise in die Tschechische Republik!

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