Liste der Länder mit epidemiologischem Risiko wurde von Rumänien aktualisiert (14. Januar 2022)

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Das Nationale Komitee für Notsituationen hat den Beschluss Nr. 4 vom 14. Januar 2022 aktualisiert die Liste der Länder / Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko:

Es sei darauf hingewiesen, dass das ECDC die Indizes nur für die Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aktualisiert hat. Für die anderen Drittländer werden die Inzidenzraten der Vorwoche beibehalten. Die neue Liste tritt am 16. Januar 2022 um 00:00 Uhr in Kraft!

ACHTUNG: Ab 20 alle die wollen Passagiere nach Rumänien müssen PLF Romania ausfüllen! Achten Sie auch darauf die neuen Regeln für die Einreise nach Rumänien.

Die unten genannten bleiben in Kraft!

Art.1 - Die Quarantänemaßnahme ist für Personen, die aus epidemiologisch gefährdeten Ländern/Gebieten nach Rumänien einreisen, sowie für direkte Kontakte von Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Virusinfektion mit einer Dauer von:

  1. 10 Tage für ungeimpfte oder nicht geimpfte Personen zwischen dem 11. und 180. Tag nach dem Datum der Bestätigung der SARS-CoV-2-Virusinfektion;
  • 5 Tage für geimpfte Personen, bei denen seit Abschluss des Impfplans 10 Tage vergangen sind, sowie für Personen, bei denen zwischen dem 2. das Land oder den Kontakt mit der infizierten Person.

Art.2 - (1) Das Kriterium, nach dem die Länder/Territorien in epidemiologische Risikogebiete eingeordnet werden, ist die kumulierte Inzidenzrate neuer Krankheitsfälle in den letzten 14 Tagen im Vergleich zu 1.000 Einwohnern.

  • Basierend auf dem Kriterium in Abs. (1) Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit, basierend auf den vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) veröffentlichten Indikatoren, wird wöchentlich aktualisiert und schlägt dem Nationalen Ausschuss für Notfallsituationen die Genehmigung der Klassifizierung von Ländern / Gebieten vor in epidemiologische Risikogebiete.
  • Die Einteilung von Ländern / Territorien in epidemiologische Risikogebiete basiert auf der kumulierten Inzidenzrate nach 14 Tagen wie folgt:
  • Grüne Zone - wenn die kumulative Inzidenzrate neuer Krankheitsfälle in den letzten 14 Tagen pro 1.000 Einwohner höchstens 1,5 beträgt;
  • Gelbe Zone - wenn die kumulative Inzidenzrate der Neuerkrankungen in den letzten 14 Tagen pro 1.000 Einwohner zwischen 1,5 und 3 liegt;
  • Rote Zone - wenn die kumulative Inzidenzrate der Neuerkrankungen in den letzten 14 Tagen pro 1.000 Einwohner größer oder gleich 3 ist.
  • Die in Abs. (3) wird durch Beschluss des Nationalkomitees für Notsituationen genehmigt und im Amtsblatt Rumäniens sowie auf der Website veröffentlicht www.insp.gov.ro.

Art.3 - Sie sind von der Quarantäne-Maßnahme nach Art. 1 Personen, die auf dem Territorium Rumäniens ankommen aus die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, folgendermaßen :

  1. Menschen, die aus Staaten in der Region kommen Verde oder Gelb şi Show Impfnachweis, Nachweis einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Infektion in den letzten 180 Tagen vor der Einreise und für die vom Datum der Bestätigung bis zum Datum der Einreise mindestens 10 Tage vergangen sind oder negativer Nachweis RT-PCR-Test auf COVID-19, der spätestens 72 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende mit eigenen Mitteln) durchgeführt wird;
  2. Personen, die aus Staaten innerhalb des Gebiets einreisen rot şi Show Impfnachweis, Nachweis der Bestätigung einer SARS-CoV-2-Virus-Infektion in den letzten 180 Tagen vor der Einreise und für die vom Datum der Bestätigung bis zum Datum der Einreise mindestens 10 Tage vergangen sind;
  3. Kinder unter 12 Jahren oder älter;
  4. Kinder über 12 und unter 16 Jahren, unabhängig vom Risikogebiet des Landes, wenn sie einen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Virusinfektion negativ testen, der maximal 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wird (für Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen) oder in das Staatsgebiet einreisen (für Personen, die mit eigenen Mitteln reisen);
  5. ungeimpfte Personen oder Personen, bei denen in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht eine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus bestätigt wurde, die aus der roten Zone einreisen und sich weniger als 3 Tage im Staatsgebiet aufhalten ( 72 Stunden), wenn ein negativer RT-PCR-Test auf eine Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus vorliegt, der nicht länger als 72 Stunden vor dem Einsteigen (für diejenigen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen) oder der Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen) durchgeführt wird. Wenn die Personen das Staatsgebiet nicht innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) verlassen, werden sie mit den Informationen der Gesundheitsdirektion des Bezirks, in dem sie wohnen oder in dem sie die Adresse bei der Einreise angegeben haben, unter Quarantäne gestellt für einen Zeitraum von 14 Tagen, beginnend mit dem vierten Tag nach der Einreise auf rumänischem Hoheitsgebiet;
  • Personen auf der Durchreise, die Rumänien innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise verlassen;
  • Grenzgänger, die aus Ungarn oder Bulgarien nach Rumänien einreisen, sowie rumänische Staatsbürger, die bei Wirtschaftsbeteiligten aus den genannten Ländern beschäftigt sind, die bei der Einreise die vertraglichen Beziehungen zu den jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten nachweisen;
  • Schüler/Studenten, rumänische Staatsbürger oder Staatsbürger mit Wohnsitz oder Wohnsitz außerhalb Rumäniens, die die Kurse einiger Bildungseinrichtungen in Rumänien oder im Ausland besuchen, täglich zu ihnen pendeln und Belege vorlegen;
  • Mitglieder von Sportdelegationen sowie Künstler und deren Mitarbeiter, die in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht geimpft oder auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus bestätigt wurden, die aus der roten Zone zur Teilnahme anreisen bei Sportwettkämpfen bzw. Kultur-, Kunst- oder Unterhaltungsveranstaltungen, die im Staatsgebiet organisiert werden, wenn ein negativer RT-PCR-Test auf SARSCoV-2-Infektion spätestens 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wird (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen) und nur an Aktivitäten im Rahmen der Wettbewerbe oder gegebenenfalls der genannten Veranstaltungen teilnehmen;
  • Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstkapazität von mehr als 2,4 Tonnen für die Beförderung von Gütern;
  • Personen, die aufgrund von Rückübernahmeabkommen an die rumänischen Behörden übergeben wurden, im beschleunigten Verfahren zurückgeführt wurden;
  • Mitglieder diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen, anderer in Bukarest akkreditierter diplomatischer Vertretungen und Inhaber von Diplomatenpässen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, dem diplomatischen Personal gleichgestelltes Personal, Mitglieder des rumänischen diplomatischen und konsularischen Korps und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, ungeimpft oder in den letzten 2 Tagen vor Einreise in das Land, Ankunft aus der roten Zone und mit negativem RT-PCR-Test auf SARS-CoV180-Virusinfektion bis zu 2 Tage vor Einschiffung nicht bestätigt wurden (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende mit eigenen Mitteln);
  • Schüler/Studenten, rumänische Staatsbürger oder Staatsbürger mit Wohnsitz oder Wohnsitz außerhalb Rumäniens, die Aufnahmeprüfungen ablegen oder ihr Studium abschließen müssen oder ihr Studium in Bildungseinheiten/-institutionen auf dem Territorium des Landes beginnen oder für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Organisation , Teilnahme oder Abschluss des Studiums, sowie deren Begleitpersonen, wenn diese minderjährig sind, wenn sie einen negativen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Infektion aufweisen, der spätestens 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln ) oder Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen) und Belege vorlegen;
  • Flugzeugpiloten und deren Navigationspersonal sowie Lokomotivführer und Bahnpersonal;
  • Fahrer mit mehr als 9 Sitzplätzen auf den Sitzen, einschließlich des Fahrersitzes, die den Personentransport durchführen, wenn sie einen Impfnachweis mit vollständigem Zeitplan vorlegen und für den seit deren Abschluss 10 Tage vergangen sind, oder einen Nachweis einer Bestätigung für eine SARSCoV-2-Virusinfektion in den letzten 180 Tagen vor der Einreise oder weist das negative Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf SARS-CoV-2-Infektion auf, der spätestens 72 Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet durchgeführt wurde, und die Reise wird nur für durchgeführt berufliche Zwecke;
  • nautisches Personal, das von Binnenschiffen sowie an Bord von Passagier- und Rettungsschiffen und Hubschraubern sowie an Bord von Schiffen, die in der ausschließlichen Wirtschaftszone Rumäniens unter rumänischer oder ausländischer Flagge fahren, aber unter der Leitung eines rumänischen Betreibers aussteigen, in einem rumänischen Hafen, sofern die persönliche Schutzausrüstung gegen COVID-19 versichert ist;
  • rumänische Seeleute, die mit jedem Transportmittel in ihre Heimat zurückkehren und die Besatzung an Bord von Schiffen in rumänischen Häfen, unabhängig von der Flagge, die sie führen, bei der Einreise in das Land sowie beim Ein- und Aussteigen aus dem Schiff austauschen;
  • technisches Personal, das an festen und mobilen Öl- und Gasförderplattformen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Rumäniens arbeitet.

Art.4 - Sie sind von der Quarantäne-Maßnahme nach Art. 1 Personen, die auf dem Territorium Rumäniens ankommen aus Drittstaaten, unabhängig von ihrer Einstufung in den epidemiologischen Risikobereich wie folgt:

  1. Leute, die ankommen aus Drittstaaten, unabhängig von ihrer Einstufung in den epidemiologischen Risikobereich und Show Nachweis einer Impfung oder Bestätigung einer SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 180 Tagen vor der Einreise und für die vom Datum der Bestätigung bis zum Datum der Einreise mindestens 10 Tage vergangen sind, begleitet von einem Negativ Testergebnis RT-PCR für COVID-19, durchgeführt höchstens 48 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende mit eigenen Mitteln).
  2. Kinder unter 12 Jahren oder älter;
  3. Kinder über 12 Jahre und unter 16 Jahre, wenn sie einen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Virusinfektion negativ testen, der nicht später als 48 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wird (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen);
  4. ungeimpfte Personen oder Personen, bei denen in den letzten 2 Tagen vor der Einreise keine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus bestätigt wurde, die sich weniger als 3 Tage (72 Stunden) im Staatsgebiet aufhalten, wenn das Ergebnis negativ ist ein RT-PCR-Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, der höchstens 48 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Alleinreisende) durchgeführt wurde. Wenn die Personen das Staatsgebiet nicht innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) verlassen, werden sie mit den Informationen der Gesundheitsdirektion des Bezirks, in dem sie wohnen oder in dem sie die Adresse bei der Einreise angegeben haben, unter Quarantäne gestellt für einen Zeitraum von 14 Tagen, beginnend mit dem vierten Tag nach der Einreise auf rumänischem Hoheitsgebiet;
  5. Personen auf der Durchreise, die Rumänien innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise verlassen;
  • Grenzgänger, die aus Serbien, der Ukraine oder der Republik Moldau nach Rumänien einreisen, sowie rumänische Staatsbürger, die bei Wirtschaftsbeteiligten aus den genannten Ländern beschäftigt sind, die bei der Einreise die vertraglichen Beziehungen zu den jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten nachweisen;
  • Schüler/Studenten, rumänische Staatsbürger oder Staatsbürger mit Wohnsitz oder Wohnsitz außerhalb Rumäniens, die die Kurse einiger Bildungseinrichtungen in Rumänien oder im Ausland besuchen, täglich zu ihnen pendeln und Belege vorlegen;
  • Mitglieder von Sportdelegationen sowie deren Künstler und Mitarbeiter, die nicht geimpft oder nicht konfirmiert sind
  • bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in den letzten 180 Tagen vor der Einreise, zur Teilnahme an Sportwettkämpfen bzw Test auf SARS-CoV-2-Infektion spätestens 48 Stunden vor dem Einsteigen (für Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen) bzw können die genannten Ereignisse sein;
  • Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstkapazität von mehr als 2,4 Tonnen für die Beförderung von Gütern;
  • Personen, die aufgrund von Rückübernahmeabkommen an die rumänischen Behörden übergeben wurden, im beschleunigten Verfahren zurückgeführt wurden;
  • Mitglieder diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen, anderer in Bukarest akkreditierter diplomatischer Vertretungen und Inhaber von Diplomatenpässen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, dem diplomatischen Personal gleichgestelltes Personal, Mitglieder des rumänischen diplomatischen und konsularischen Korps und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, ungeimpft oder in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht auf eine SARS-CoV-180-Virusinfektion bestätigt worden sind, aus Drittstaaten einreisen, unabhängig von deren Einschluss in das Risikogebiet und mit negativem RT-PCR-Test auf Virusinfektion SARS- CoV-2 trat nicht länger als 48 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende mit eigenen Mitteln) auf;
  • Schüler/Studenten, rumänische Staatsbürger oder Staatsbürger mit Wohnsitz oder Wohnsitz außerhalb Rumäniens, die Aufnahmeprüfungen ablegen oder ihr Studium abschließen müssen oder ihr Studium in Bildungseinheiten/-institutionen im Land beginnen oder für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Studienbeginn, der Organisation, Teilnahme oder Abschluss des Studiums, sowie deren Begleitpersonen, wenn diese minderjährig sind, wenn sie einen negativen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Infektion aufweisen, der höchstens 48 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder der Einreise durchgeführt wurde das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen) und Belege vorlegen;
  • Beschäftigte der Landesverteidigung, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit, die von Tätigkeiten, die in ihrem beruflichen Interesse im Ausland durchgeführt wurden, nach Rumänien zurückkehren und in den letzten 2 Tagen vor der Einreise geimpft oder auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus bestätigt wurden .das Land;
  • Flugzeugpiloten und deren Navigationspersonal sowie Lokomotivführer und Bahnpersonal;
  • Fahrer mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, die Personen befördern, wenn sie nach dem vollen Zeitplan geimpft wurden und bei denen seit deren Abschluss 10 Tage vergangen sind oder Nachweis der Bestätigung einer SARS-CoV-Infektion -2 in den letzten 180 Tage vor der Einreise oder weist das negative Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine SARS-CoV-2-Infektion auf, der spätestens 48 Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet durchgeführt wurde und die Reise nur zu beruflichen Zwecken erfolgt;
  • nautisches Personal, das von Binnenschiffen sowie an Bord von Passagier- und Rettungsschiffen und Hubschraubern sowie an Bord von Schiffen, die in der ausschließlichen Wirtschaftszone Rumäniens unter rumänischer oder ausländischer Flagge fahren, aber unter der Leitung eines rumänischen Betreibers aussteigen, in einem rumänischen Hafen, sofern die persönliche Schutzausrüstung gegen COVID-19 versichert ist;
  • rumänische Seeleute, die mit jedem Transportmittel in ihre Heimat zurückkehren und die Besatzung an Bord von Schiffen in rumänischen Häfen, unabhängig von der Flagge, die sie führen, bei der Einreise in das Land sowie beim Ein- und Aussteigen aus dem Schiff austauschen;
  • technisches Personal, das an festen und mobilen Öl- und Gasförderplattformen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Rumäniens arbeitet.

Art.5 - 1. Der Nachweis der Verabreichung des Impfstoffs, einschließlich des Datums der Fertigstellung des vollständigen Impfplans, der für die Anwendung der in dieser Entscheidung vorgesehenen Ausnahmen erforderlich ist, wird vorgelegt von Digitales EU-Zertifikat zu COVID-19, oder bei natürlichen Personen, deren Behörden keine digitalen Zertifikate der Europäischen Union für COVID-19 oder mit diesen Zertifikaten kompatible Dokumente ausstellen, wird der Nachweis durch ein Dokument in Papierform oder in elektronischer Form erbracht, das die Impfung bestätigt , in der Sprache des Landes, in dem der Impfstoff verabreicht wurde, und in Englisch.

  • Der Nachweis der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, der für die Anwendung der in diesem Beschluss vorgesehenen Ausnahmen erforderlich ist, wird vorgelegt von Digitales EU-Zertifikat zu COVID, oder im Fall von natürlichen Personen, deren Behörden keine digitalen Zertifikate der Europäischen Union über COVID-19 oder mit diesen Zertifikaten kompatible Dokumente ausstellen, wird der Nachweis in Form eines Dokuments in Papierform oder in elektronischer Form erbracht, das das positive Ergebnis bestätigt Ergebnis des RT-PCR-Tests in der Sprache des Landes, in dem der Impfstoff verabreicht wurde, und in Englisch.
  • Der Nachweis des Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, der für die Anwendung der in diesem Beschluss vorgesehenen Ausnahmen erforderlich ist, wird vorgelegt von Digitales EU-Zertifikat zu COVID, oder bei natürlichen Personen aus Ländern, deren Behörden keine digitalen Zertifikate der Europäischen Union für COVID-19 oder mit diesen Zertifikaten kompatible Dokumente ausstellen, wird der Nachweis durch ein Dokument in Papierform oder in elektronischer Form erbracht, das die negatives Ergebnis einen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Virusinfektion, durchgeführt nicht später als 48/72 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende mit eigenen Mitteln) und vorgelegt in der Sprache des Landes, in dem der Test durchgeführt wurde, und in Englisch.

Art.6 - (1) Für besondere Situationen der Teilnahme an familiären Ereignissen im Zusammenhang mit Geburt, Heirat oder Tod, Reisen zu medizinischen Eingriffen / Behandlungen in Fällen, die keinen Aufschub unterstützen, wie z. B. onkologische Erkrankungen, chronisches Nierenversagen im Hämodialyseprogramm, ohne Einschränkung auf diese, Austausch von Ausweispapieren, Ausreise, Vorlage bei der Impfstelle nach Impfplan etc. kann anhand von Belegen die vorübergehende Aussetzung der Quarantäne-Maßnahme analysiert werden.

  • Die Analyse der Situationen in Abs. (1) wird auf Ebene der Kreiszentren für die Koordinierung und Leitung des Eingriffs durchgeführt und kann in begründeten Fällen durch Einzelentscheidung der Direktion für öffentliche Gesundheit vorübergehend ausgesetzt werden .
  • In der Aussetzungsentscheidung sind der Zeitrahmen, für den sie gilt, und die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen SARS-CoV-2-Coronavirus anzugeben.
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