Die Quarantäne wird für Personen eingerichtet, die aus Ländern / Gebieten mit hohem epidemiologischen Risiko nach Rumänien kommen

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heute, Nationales Komitee für Notsituationen angenommen ENTSCHEIDUNG Nr. 36. über die Feststellung der COVID-19-Pandemie und die Festlegung von Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung erforderlich sind.

Aus dem heutigen Urteil habe ich Artikel 2 Absätze 1, 2, 3 und 4 extrahiert.

Art. 2 Abs. 1 Ab dem Datum der vorliegenden Entscheidung wird die Quarantänemaßnahme für Personen festgelegt, die aus den Ländern / Gebieten mit hohem epidemiologischem Risiko, die auf der Grundlage des in Abs. 2 genannten Kriteriums festgelegt wurden, nach Rumänien einreisen. XNUMX

(2) Das Kriterium, anhand dessen die Länder / Gebiete mit hohem epidemiologischen Risiko ermittelt werden, ist die kumulative Inzidenzrate neuer Krankheitsfälle in den letzten 14 Tagen pro 100.000 Einwohner, die höher sein muss als die in Rumänien, in einer ähnlichen Zeit.

(3) Gestützt auf das in Abs. (1) Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit erstellt die Liste der Länder / Gebiete, für die die Quarantänemaßnahme für die von ihnen nach Rumänien kommenden Personen festgelegt ist.

(4) Die Liste in Abs. (3) wird wöchentlich jeden Montag vom National Institute of Public Health aktualisiert / überprüft und auf der Website www.insp.gov.ro veröffentlicht.

Das INSP muss also die Liste der Länder / Gebiete erstellen, für die die Quarantänemaßnahme festgelegt ist. Wir erinnern Sie daran INSP veröffentlichte am 6. Juli das letzte Update der Grünen Listemit Ausnahme der Empfehlung von Quarantäne- / Isolationsmaßnahmen (Grünfläche).

Interessenten finden Sie unten ENTSCHEIDUNG Nr. 36 vom 21. Juli 2020

Entscheidung 36-21 Juli 2020

Davon abgesehen warten wir auf die aktualisierten Listen von INSP

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