Die Republik Moldau hat den Ausnahmezustand im Bereich der öffentlichen Gesundheit bis zum 15. Januar 2021 ausgerufen

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Die rumänische Botschaft in der Republik Moldau teilt mit, dass ab dem 30. November 2020 der Ausnahmezustand im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der gesamten Republik Moldau zwischen dem 30. November 2020 und dem 15. Januar 2021 gemäß dem Beschluss der Außerordentlichen Nationalen Kommission für öffentliche Gesundheit Nr. 35 vom 27. November 2020.

Die Gültigkeit der Liste der Staaten mit erhöhtem epidemiologischem Risiko der Übertragung von COVID-19, die als rote Zone eingestuft sind und für die das Selbstisolierungsregime bei der Einreise in die Republik Moldau erforderlich ist (entwickelt vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialschutz, gültig ab 23.11.2020), bleibt erhalten.

Die Liste der Länder, die in rote und grüne Bereiche unterteilt sind, wird am Freitag alle 14 Tage aktualisiert und tritt am Montag der folgenden Woche in Kraft.

Rumänien wird in die rote Zone eingestuft

Nach der Entscheidung wird Rumänien in die rote Zone eingestuft. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose aus Ländern, die als Grünflächen eingestuft sind, dürfen über die Staatsgrenzübergänge in das Gebiet der Republik Moldau einreisen.

Personen, die auf dem Weg zur Einreise in die Republik Moldau die Staatsgrenze überqueren und aus Ländern kommen, die als Grünflächen eingestuft sind, werden die epidemiologische Akte nicht ausfüllen und müssen das Selbstisolierungsregime von 14 (vierzehn) Tagen nicht einhalten.

Befindet sich der Startpunkt in einem als Grünfläche eingestuften Land und wurde während der Fahrt das als rote Zone eingestufte Land einschließlich Flughafentransit durchquert, so wird davon ausgegangen, dass die Person aus der roten Zone kommt, die epidemiologische Akte ausfüllt und ist verpflichtet, das Selbstisolationsregime von 14 (vierzehn) Tagen einzuhalten.

Es ist verboten, das Gebiet der Republik Moldau zu betreten

Es ist verboten, ausländische Staatsbürger und Staatenlose aus Ländern, die als rote Zone eingestuft sind, über die Staatsgrenzübergänge in das Gebiet der Republik Moldau einzureisen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Familienangehörige der Bürger der Republik Moldau;
  • Personen mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt, einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Dokument, das einer von den Behörden ausgestellten Aufenthaltserlaubnis entspricht;
  • Personen, die im beruflichen Interesse reisen, nachgewiesen durch ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Bestätigungsdokument, das die Einladung und / oder den Vertrag enthält, der mit einer in der Republik Moldau ansässigen juristischen Person geschlossen wurde;
  • Schüler / Studenten, die Prüfungen ablegen sollen, die in Bildungseinheiten / -institutionen auf dem Gebiet der Republik Moldau oder im Ausland studieren oder für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss / der Organisation / Entwicklung des Studiums mit Vorlage von Bestätigungsdokumenten reisen.

Die Ausnahme gilt auch für den gesetzlichen Vertreter oder Begleiter, der durch eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters benannt wurde:

  • Familienangehörige ausländischer Staatsbürger, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Moldau haben;
  • Ausländer, die als Lehrer in der Republik Moldau arbeiten;
  • Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Dienst- und Sonderpässen und dergleichen sowie Inhaber von Laissez-Passer-Reisedokumenten, die von den Vereinten Nationen ausgestellt wurden, einschließlich Familienangehöriger diplomatischer und konsularischer Missionen sowie internationaler Organisationen / Missionen, die in der Republik Moldau akkreditiert sind, und / oder Personal, das an der Bereitstellung humanitärer Hilfe beteiligt ist;
  • Personen auf der Durchreise, einschließlich Personen, die aufgrund der Gewährung eines konsularischen Schutzes zurückgeführt wurden. Die Transitroute wird von der Generalinspektion der Grenzpolizei festgelegt.
  • Personen, die aus gesundheitlichen und humanitären Gründen reisen, gegebenenfalls einschließlich der Begleitperson (mit Vorlage von Bestätigungsdokumenten);
  • grenzüberschreitende Arbeitnehmer, die aus Rumänien oder der Ukraine in das verkehrsarme Regime der Republik Moldau eintreten und die vertraglichen Beziehungen zu Wirtschaftsakteuren aus der Republik Moldau nachweisen;
  • Fahrer und Servicepersonal der Transportmittel, die den Transport von Waren durchführen, von Transportmitteln gegen eine Gebühr, die mehr als 9 Sitze haben, einschließlich Fahrersitz, Besatzungen und Servicepersonal von Flugzeugen / Schiffen; sowie die Brigaden und das Servicepersonal der Zugsets;
  • ausländische Journalisten, vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration als ständige Korrespondenten in der Republik Moldau akkreditiert.

Personen, die auf dem Weg in die Republik Moldau die Staatsgrenze überschreiten und direkt oder auf der Durchreise aus Ländern kommen, die als rote Zone eingestuft sind, müssen die epidemiologische Akte ausfüllen und die Erklärung unter eigener Verantwortung zur Einhaltung des Selbstisolationsregimes unterzeichnen von 14 (vierzehn) Tagen an den bestimmten Orten.

Moldawien erlaubt den Transit

In Bezug auf den Transit haben die Behörden der Republik Moldau festgelegt, dass er unter folgenden Bedingungen zulässig ist: Die Transitdauer sollte 48 Stunden nicht überschreiten.

Es dürfen nur folgende Transitspuren und Grenzübergänge verwendet werden:

Straße Giurgiulești - Galați, Straße Giurgiulești - Reni;
Internationaler Flughafen Chisinau auf dem Luftweg, Straße Leușeni - Albita;
Internationaler Flughafen Chisinau auf dem Luftweg, Straße Criva - Mamaliga;
Internationaler Flughafen Chisinau auf dem Luftweg, Straße Palanca - Maiaki - Udobnoe.

Offene Grenzübergänge zur Republik Moldau: Straßen: • Sculeni-Sculeni • Albița-Leușeni • Galați-Giurgiulești • Stânca-Costești.

Entscheidung der Außerordentlichen Nationalen Kommission für öffentliche Gesundheit Nr. 35 vom 27. November 2020

Entscheidung_cnesp_nr.35_27.11.2020

3-Kommentare
  1. fabi sagt

    Ist das Bild aus Chisinau?

    1. Sorin Rusi sagt

      Da

  2. fabi sagt

    schön

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