Die Schweiz reduziert die Quarantäne von 10 Tagen auf 5 Tage

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Die Schweiz ist den Ländern der Europäischen Union und des Schengen-Raums beigetreten, die die obligatorische Selbstisolationspflicht in den letzten Wochen von zehn auf fünf Tage verkürzt haben. Die Entscheidung wurde vom Schweizer Bundesrat in einer Sitzung vom Donnerstag, 12. Januar, getroffen, in der der Rat auch beschloss, die Gültigkeit von COVID-19-Impf- und Genesungsbescheinigungen auf 270 Tage zu verkürzen.

Bei der Ankündigung der Quarantäneverkürzung stellte der Rat fest, dass eine Person mindestens 48 Stunden zuvor asymptomatisch sein muss, damit sie die Quarantäne nach fünf Tagen verlassen kann.

"Die Kontaktquarantäne soll auf fünf Tage verkürzt werden. Zudem soll die Quarantäne auf Personen beschränkt werden, die im gleichen Haushalt leben wie jemand, der positiv getestet wurde oder auf andere Weise engen Kontakt hatte. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten vier Monaten die letzte Impfdosis erhalten haben oder von COVID-19 geheilt wurden“, stellt der Rat in einer Pressemitteilung fest.

Gleichzeitig wendet die Schweiz einen Beschluss der Kommission der Europäischen Union vom 21. Dezember an, der die Gültigkeit von Impfausweisen von einem Jahr auf 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung verkürzt.

"Der Bundesrat will zudem die Gültigkeitsdauer aller Impfausweise von 365 auf 270 Tage verkürzen und damit die Gültigkeit des Impfausweises in der EU sicherstellen.“, heißt es in der Pressemitteilung. Auch die Gültigkeit der Rückgewinnungsbescheinigungen wurde auf 270 Tage verkürzt.

Nach den anderen COVID-19-Maßnahmen, die am 17. Dezember 2021 eingeführt wurden, bleiben sie aufgrund der angespannten Situation in Krankenhäusern im ganzen Land bis Ende März in Kraft, obwohl die Zahl der Omicron-infizierten Patienten in Not ist Intensivstation viel höher niedriger im Vergleich zu denen, die mit der Delta-Variante infiziert sind.

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