Die Schweiz verlangt Doppeltests für alle ungeimpften Reisenden

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Ab dem 20. September müssen ungeimpfte und nicht mit dem Coronavirus infizierte Reisende in der Schweiz einen negativen PCR-Test melden, der vor der Einreise und einen weiteren, der zwischen dem 4. und 7. Tag nach der Einreise durchgeführt wurde, durchgeführt wurde.

Darüber hinaus müssen alle in der Schweiz ankommenden Fluggäste unabhängig vom Impfstatus das SwissPLF, ein Fluggaststandort-Formular, ausfüllen. Das Formular ermöglicht es den Behörden, Reisende mit Wohnsitz in den jeweiligen Kantonen ausfindig zu machen und festzustellen, ob sie gesetzeskonform getestet wurden.

Passagiere, die einen der von den Schweizer Gesundheitsbehörden zugelassenen Impfstoffe erhalten und in den letzten 30 Tagen positiv getestet wurden, sowie Inhaber eines digitalen EU-COVID-19-Zertifikats dürfen jedoch ohne Quarantänebeschränkungen einreisen. oder testen.

August haben die Schweizer Behörden aufgrund der vom Virus betroffenen Gebiete strengere Beschränkungen für Reisende aus Indien, Nepal und dem Vereinigten Königreich verhängt.

Von der Prüfpflicht ausgenommen sind auch Durchreisende, Personen- oder Güterkraftfahrer, Grenzgänger und Personen, die in Grenzgebiete einreisen. Auch Kinder unter 16 Jahren sind von der Prüfungspflicht ausgenommen.

Zudem dürfen alle Reisenden, die aus EU-Staaten / Schengen-Raum und anderen Drittstaaten, die auf der EU-Liste der Länder mit epidemiologischer Sicherheit stehen, in die Schweiz einreisen. Sie müssen jedoch eine gültige Impf- oder Genesungsbescheinigung vorlegen oder bereit sein, sich zweimal testen zu lassen.

Der Entscheid des Bundesrates wurde am 8. September bekannt gegeben und gilt bis zum 24. Januar 2022.

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