Die Türkei verzichtet bei Flugreisen auf Inlandsflügen oder an der Grenze NICHT auf PCR-Tests!

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In den letzten Tagen gab es mehrere Berichte, dass die Türkei sich darauf vorbereitet, die Beschränkungen aufzuheben, einschließlich der Forderung nach einem PCR-Test. Viele lobten die Initiative und rieben sich vor Freude die Hände.

Nur diese Informationen bezogen sich auf Inlandsreisen in der Türkei. Trotzdem verzichtet die Türkei nicht auf PCR-Tests. Es gab Gespräche und Vorschläge, aber das Innenministerium klärte die Situation. Auf PCR-Tests für Inlandsflüge wird NICHT verzichtet.

Der PCR-Test wird laut Anordnung des Ministers weiterhin von ungeimpften Personen verlangt, die den Impfvorgang nicht abgeschlossen haben und sich in den letzten 180 Tagen nicht mit dem Coronavirus infiziert haben.

Bezüglich der Reisen von Rumänien in die Türkei gelten folgende Regeln:

Bei der Einreise in die Türkei aus Rumänien (ab Juli 2021 - der dritten Stufe des schrittweisen Normalisierungsprozesses) werden die folgenden Maßnahmen beibehalten:

Personen, die spätestens 72 Stunden vor der Einreise in die Türkei einen negativen PCR-Test vorweisen, sind von der Quarantänemaßnahme ausgeschlossen.

Von der Quarantänemaßnahme und der Vorlage des negativen PCR-Tests ausgenommen sind:

  • Personen, die einen Impfnachweis mit zwei Impfstoffdosen (aufgeführt von der WHO oder der Türkei für den Notfall) / 1 Dosis für Johnson & Johnson vorweisen und bei denen seit der Auffrischimpfung 14 Tage vergangen sind.
  • Personen, die nachweislich in den letzten 2 Monaten mit SARS-CoV-6 infiziert waren, sofern die Einreise in die Türkei ab dem 28. Tag nach dem Ergebnis des ersten positiven PCR-Tests erfolgt. Der Nachweis einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus kann sein: ein positives Ergebnis eines PCR-Tests, eine von staatlich oder privat zertifizierten medizinischen Einrichtungen ausgestellte Bescheinigung, unterzeichnet und gestempelt, ausgestellt in englischer Sprache.
  • Personen, die das Ergebnis eines negativen Antigen-Schnelltests aufweisen, der nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise in die Türkei durchgeführt wurde und in englischer Sprache von einer zertifizierten medizinischen Einheit ausgestellt wurde. Antigentests, die zu Hause / am Wohnsitz durchgeführt und nicht von einem ärztlichen Attest begleitet werden, werden NICHT akzeptiert.
  • Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage eines PCR-/Antigen-Tests oder eines Impfpasses befreit. Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren, die einen Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach Abschluss des vollständigen Impfplans) vorweisen können, dürfen KEINEN negativen COVID-19-Test vorweisen.
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