Die Tschechische Republik hat Rumänien auf die orange Liste gesetzt. Obligatorische Quarantäne und der zweite Test in der Tschechischen Republik entfallen!

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Das Außenministerium gibt an, dass die tschechischen Behörden die Bedingungen für die Einreise von aus Rumänien ankommenden Personen in die Tschechische Republik überarbeitet haben, indem sie Rumänien in die Kategorie der Staaten mit mittlerem Infektionsrisiko aufgenommen haben (orangefarbene Liste).

Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 24. Mai 2021, und die wichtigsten Änderungen zielen darauf ab, die Quarantänepflicht und den zweiten Test innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft in der Tschechischen Republik zu beseitigen.

So können ab dem 24. Mai Personen, die aus Rumänien anreisen, in die Tschechische Republik einreisen, sofern:

  • Ausfüllen des Formulars zur elektronischen Personenbeförderung vor der Ankunft in der Tschechischen Republik unter www.prijezdovyformular.cz;
  • Vorlage des negativen Ergebnisses eines PCR-Molekulartests, der spätestens 72 Stunden vor oder spätestens 24 Stunden vor der Abreise in die Tschechische Republik durchgeführt wurde, beim Eintritt in das tschechische Gebiet;
  • Tragen eines FFP2-Beatmungsgeräts oder eines gleichwertigen Geräts oder einer chirurgischen Einwegmaske außerhalb des Hauses für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ankunft in der Tschechischen Republik.

Gleichzeitig sind Personen, die aus Rumänien anreisen und innerhalb von maximal 12 Stunden das tschechische Hoheitsgebiet durchqueren, von der Verpflichtung befreit, das elektronische Standortformular auszufüllen und beim Betreten des tschechischen Hoheitsgebiets das negative Testergebnis für COVID-19 vorzulegen. Es ist obligatorisch, an öffentlichen Orten ein FFP2-Atemschutzgerät oder ein gleichwertiges Gerät zu tragen. Das Außenministerium betont, dass Reisen in die Tschechische Republik zu touristischen Zwecken weiterhin nicht gestattet sind.

Die Verpflichtung von Schülern, Schülern und Arbeitnehmern, der Bildungseinheit bzw. dem Arbeitgeber das negative Ergebnis eines Tests vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen, bleibt in Kraft.

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