Die Tschechische Republik legt neue Maßnahmen für die Einreisebedingungen fest: Reisen zu touristischen oder Besuchszwecken sind nicht gestattet.

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Die Tschechische Republik hat neue Maßnahmen zu den Einreisebedingungen für Personen aus Ländern angekündigt, die als rote Zonen gelten (einschließlich Rumänien). Die Maßnahmen treten am 9. November 2020 um 00:00 Uhr in Kraft.

So pPersonen, die aus Ländern anreisen, die als rote Zonen gelten (einschließlich Rumänien), müssen vor der Einreise in das Gebiet der Tschechischen Republik ein Formular für die öffentliche Gesundheit ausfüllen, das erhältlich ist unter: https://plf.uzis.cz/.

Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten die Betroffenen eine Bestätigungs-E-Mail, die sie aufbewahren müssen, um sie auf Anfrage bei den tschechischen Behörden einzureichen.

Negatives Ergebnis eines PCR-Molekulartests auf SARS-CoV-2-Virusinfektion

Zusätzlich zur Verpflichtung zum Ausfüllen des Formulars müssen die betroffenen Personen der Direktion für öffentliche Gesundheit (regionale Hygienestation) des Ortes / der Region den Wohnsitz / den Ort der Unterbringung in der Tschechischen Republik vorlegen. das negative Ergebnis eines molekularen PCR-Tests auf SARS-CoV-2-Virusinfektionwie folgt: 

  • Wenn der Test vor seiner Ankunft in der Tschechischen Republik in einer EU oder einem Schengen-Staat durchgeführt wurde, muss er spätestens 72 Stunden vor seiner Ankunft durchgeführt worden sein und muss unmittelbar nach der Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik an die Direktion für öffentliche Gesundheit geschickt werden Tschechisch;
  • Wird der Test im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik durchgeführt, muss das Ergebnis innerhalb von 5 Tagen nach Einreise in die Tschechische Republik an die Direktion für öffentliche Gesundheit (regionale Hygienestation) übermittelt werden.

Die folgenden Kategorien sind von der Verpflichtung ausgenommen, bei der Einreise in das Gebiet der Tschechischen Republik einen negativen molekularen Test für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorzulegen:

  • Personen, deren Aufenthalt in einem Hochrisikostaat in den letzten 12 Tagen 14 Stunden nicht überschritten hat;
  • Grenzgänger, Schüler und Studenten aus Nachbarstaaten;
  • Personen, die für medizinische, familiäre, berufliche oder geschäftliche Notfälle reisen und deren Aufenthalt 12 Stunden nicht überschreitet;
  • Personen, die sich auf der Durchreise durch die Tschechische Republik befinden, sofern die Dauer der Durchreise 12 Stunden nicht überschreitet.

Reisen für Tourismus oder Sightseeing sind nicht gestattet.

Das Außenministerium erinnert daran, dass die tschechischen Behörden die Einreise von Ausländern nur auf einer fundierten Grundlage gestatten, und zwar für eine berufliche oder geschäftliche Tätigkeit (einschließlich grenzüberschreitender Arbeitnehmer), für wesentliche Familienreisen, für die Erlangung medizinischer Dienstleistungen usw. Reisen für Tourismus oder Sightseeing sind nicht gestattet.

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