Teilweise Sperrung in Polen: Touristenreisen sind bis zum 29. November verboten.

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Seit dem 7. November hat Polen eine neue Reihe restriktiver Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus ergriffen. Mit anderen Worten, Polen hat eine teilweise Sperrung bis zum 29. November 2020 beschlossen.

Die Maske ist im öffentlichen Raum obligatorisch geworden

Die Maske ist im öffentlichen Raum obligatorisch gewordenDazu gehören Busse, Straßenbahnen und Züge, Autos (wenn Sie mit Menschen reisen, mit denen Sie nicht täglich zusammenleben), Geschäfte, Banken, Märkte und Postämter, Kinos und Theater, Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäuser, Massagesalons und Kirchen , Schulen, Universitäten, öffentliche Gebäude, einschließlich Büros. Die physische Entfernung im öffentlichen Raum muss mindestens 1,5 m betragen.

Von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr können Kinder bis 16 Jahre nur mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen. Diese Regel gilt nicht, wenn das Kind zur Schule geht oder von / zur Schule zurückkehrt oder am Wochenende.

Älteren Menschen (über 70 Jahre) wird empfohlen, das Reisen zu vermeiden

Älteren Menschen (über 70 Jahre) wird empfohlen, Reisen zu vermeiden, mit Ausnahme von beruflichen Aktivitäten, Bewegung oder Teilnahme an religiösen Aktivitäten, und den täglichen Bedarf zu decken.

In Einkaufszentren sind nur Lebensmittelgeschäfte geöffnet, Kosmetika, medizinische und pharmazeutische Produkte, Renovierungs- und Bauprodukte, Heimtierartikel, Zeitungen.

Vom 7. bis 29. NovemberIn Geschäften mit einer Fläche von weniger als 100 Quadratmetern kann eine Person auf 10 Quadratmetern sitzen, in größeren Geschäften auf 15 Quadratmetern.

Stunden für ältere Menschen: Von Montag bis Freitag, von 10:00 bis 12:00 Uhr, haben nur Personen über 60 Jahre Zugang zu Geschäften, Apotheken und Postämtern.

Die Hoteleinrichtungen sind vom 7. bis 29. November 2020 nur für Geschäftsreisende verfügbar. Die Restaurantaktivität ist ausgesetzt. Es ist möglich, Dienstleistungen zu erbringen, die in der Zubereitung und dem Servieren von abzuholenden und zu liefernden Lebensmitteln bestehen.

Es wird bis zum 29. November 2020 für Fernunterricht verlängert für Schüler der Klassen IV-VIII und Schüler der High Schools sowie für Schüler. Ab dem 9. November wird auch Fernunterricht für Schüler der Klassen I-III eingeführt. Der Lehrplan für Kindergärten und Vorschulklassen in Grundschulen bleibt unverändert.

Sportwettkämpfe, sportliche Aktivitäten und Sportveranstaltungen werden ohne öffentliche Beteiligung organisiert.

Religiöse Zeremonien

Bei Zeremonien im Innen- und Außenbereich ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten und eine Maske zu tragen. Vom 7. bis 29. November beträgt die maximal zulässige Anwesenheit in Kirchen 1 Person pro 15 m2.

Weitere Informationen auf der MAI-Website!

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