Während der Winterferien befindet sich Europa in Quarantäne. Siehe Maßnahmen in Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Spanien, Italien

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Welle 2 von COVID-19 ist schwerer und übt immer mehr Druck auf die medizinischen Systeme europäischer Länder und anderer Kontinente aus. Seit Oktober werden in Europa täglich Zehntausende neuer Fälle gemeldet.

Länder wie Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Spanien oder Italien haben drastische neue Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu begrenzen.

Im Vergleich zum Zeitraum März - Mai 2020 scheinen die neuen Maßnahmen leichter zu sein, es bestehen jedoch immer noch Reisebeschränkungen, und es wird davon abgeraten, Reisen für touristische und nicht wesentliche Zwecke zu unterbinden.

Während der Winterferien befindet sich Europa in Quarantäne.

Leider haben einige Länder damit begonnen, Flüge von / nach mehreren europäischen Ländern und auf der ganzen Welt auszusetzen, hauptsächlich aufgrund der Entdeckung eines neuen COVID-19-Stammes, der viel ansteckender ist. Aber lassen Sie uns sehen, wie die europäischen Länder beschlossen haben, sich in den Winterferien vor COVID-19 zu schützen.

Anglia - StayHome revine

UPDATE 22.12.2020: Die Verwendung der Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren und geschlossenen öffentlichen Räumen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Maske zu tragen ist empfohlen Mitarbeiter der öffentlichen Verkehrsmittel und Taxifahrer, aber es ist verpflichtend für Kunden von Taxis und gemieteten Privatfahrzeugen.

Es ist obligatorisch, eine Maske in den Hospitality-Räumen zu tragen, außer für Kunden, die am Tisch sitzen, um das Essen zu servieren. Gastgewerbe und Einzelhandelspersonal müssen eine Maske tragen. Personen, die bisher vom Tragen einer Maske befreit waren (z. B. bei gesundheitlichen Problemen), sind weiterhin von diesen neuen Verpflichtungen befreit.

Crăciun: Am 23. und 27. Dezember für Nordirland und nur am 25. Dezember für bestimmte Regionen von England, Wales und Schottland die vorübergehende Bildung eines "Weihnachtsblase"- eine Selbsthilfegruppe bestehend aus Mitgliedern zweier Haushalte, die sich nur in ihren eigenen vier Wänden treffen können und zum Zweck des Treffens zwischen Regionen mit unterschiedlichen Alarmstufen außer Stufe 4 reisen können. In England ist das System mit 4 Alarmstufen (die vierte wird am 20. Dezember eingeführt).

Level 4 - anwendbar in London

Level 4 - Anwendbar in London (vollständig), Südost-Kent und Medway, Buckinghamshire, Berkshire, Hastings und Rother, Havant, Gosport, Surrey (weniger Waverley), Portsmouth, Ostengland (Hertfordshire, Essex (weniger Colchester, Tendring)) und Uttlesford), Bedford, Central Bedfordshire, Luton, Milton Keynes, Peterborough).

Es ist verboten, eine "Weihnachtsblase" zu bilden. Es ist verboten, sich drinnen mit Menschen zu treffen, die nicht zusammen leben oder eine Selbsthilfegruppe bilden. In offenen Räumen können Sie maximal 2 Personen aus verschiedenen Häusern treffen. Es ist verboten, sich in einen Bereich mit einer anderen Alarmstufe zu bewegen.

Zusätzlich zu den im Vereinigten Königreich angewandten allgemeinen Maßnahmen haben Länder wie England, Wales, Schottland und Nordirland einige besondere territoriale und zonale Maßnahmen erlassen.

Das Vereinigte Königreich ist von Kontinentaleuropa isoliert

Das Aufkommen des neuen Stammes des SARV-CoV-2-Virus hat alle Routen aus Großbritannien zum europäischen Festland blockiert, sowohl für Wasser- als auch für Eurotunnel-Reisen.

Mehrere Länder, darunter Rumänien, haben ebenfalls Flüge von und nach Großbritannien ausgesetzt. Ab dem 20. Dezember wurde die Quarantäne für mehrere Gebiete in England, einschließlich London, wieder hergestellt. Einschränkungen beschränken nicht wesentliche Reisen, auch ins Ausland

Țara Galilor

UPDATE 22.12.2020 - Wales hat ein 4-stufiges Warnsystem eingeführt, aber ab dem 20. Dezember befindet sich das gesamte Gebiet auf Stufe 4 mit den folgenden Regeln:

  • Nur allein lebende Erwachsene und Alleinerziehende können eine Selbsthilfegruppe mit Menschen aus einem anderen Zuhause bilden.
  • Es ist verboten, Menschen in Privathäusern, in privaten Gärten oder im Freien zu treffen, die nicht zusammen leben oder keine Selbsthilfegruppe bilden.
  • Schulen und andere Bildungseinrichtungen sind geöffnet.
  • Kultstätten bleiben offen.
  • Die Sportanlagen, die Schönheitssalons, die Veranstaltungsräume sind geschlossen.
  • Restaurants, Cafés, Bars und Pubs sind geschlossen.
  • Unterhaltungsstätten und Indoor-Touristenattraktionen sind geschlossen.
  • Weitere Details finden Sie unter: https://gov.wales/coronavirus.

Irlanda de Nord

  • UPDATE 22.12.2020 Es ist verboten, sich in Privathäusern von Menschen zu treffen, die nicht zusammenleben (verschiedene Haushalte), mit einigen Ausnahmen, einschließlich: Selbsthilfegruppe, Kinderbetreuung, Notfälle. Die Selbsthilfegruppe kann aus maximal 10 Personen aus maximal 2 Wohnungen bestehen.
  • In einem privaten Garten können sich maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten treffen.
  • Es ist verboten, die Nacht in einem anderen Privathaushalt zu verbringen, außer in der Selbsthilfegruppe und in Notfällen.
  • Maximal 15 Personen können sich im Freien treffen, wobei die physische Entfernung von 2 Metern sowie bestimmte Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Geschäfte, Restaurants, Hotels, enge Kontaktdienste, Bibliotheken, Touristenattraktionen und Fitnessstudios sind geöffnet.

Franța - Carantină totală

  • UPDATE 22.12.2020 Ab dem 15. Dezember dieses Jahres ist es verboten, nachts zwischen 20:00 und 6:00 Uhr zu fahren. Die Einhaltung dieser Maßnahme wird streng kontrolliert und jeder Verstoß gegen die Bestimmung mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet.

Ausnahmeregelungen sind (mit Vorlage des entsprechenden Begleitdokuments) für folgende Situationen zulässig: berufliche Gründe, familiärer Notfall, Mission von allgemeinem Interesse, medizinische Gründe, für Menschen mit Behinderungen (und Begleiter), wandelnde Haustiere.

Eine Ausnahme vom Nachtverkehr gilt für den Abend des 24. Dezember 2020, NICHT jedoch für den Abend des 31. Dezember 2020.

  • Die Fahrbeschränkung innerhalb eines maximalen Radius von 20 km wird aufgehoben. Sie benötigen das Reisedokument nicht mehr (mit Ausnahme des Zeitintervalls 20: 00-6: 00). Reisen sind in ganz Frankreich sowie im Ausland gestattet.
  • Cafés, Restaurants und Bars bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
  • Kinos, Theater, Museen, Konzertsäle, Vergnügungsparks, Zoos, Stadien und Fitnessstudios bleiben geschlossen (mindestens bis zum 7. Januar 2021).
  • Die Kultstätten sind offen und religiöse Zeremonien können nach einem strengen Protokoll abgehalten werden.

Belgia - Carantină generală

UPDATE 22.12.2020 - Vom Sonntag, 1. November bis 15. Januar 2021, Belgien befindet sich in voller Quarantäne. Die Behörden trafen die Entscheidung nach einer langen Sitzung von mehr als 6 Stunden, die am Freitag, dem 30. Oktober, stattfand. Die belgischen Beamten analysierten die Zahlen der letzten Tage und beschlossen, die allgemeine Quarantäne als letzte Antwort auf die zweite Welle der COVID-2-Pandemie anzuwenden.

Unter den angekündigten Maßnahmen finden wir:

🚫Begrenzung der Hausbesuche. Jede Familie kann maximal eine Person von außerhalb des Haushalts empfangen, mit Ausnahme der einzigen, die bis zu 2 Personen von außerhalb des Hauses aufnehmen können.
🚫DraussenTreffen können mit fortgesetzt werden maximal 4 Personenunter Berücksichtigung der sozialen Distanz und des Tragens von Gesichtsmasken.
🚫Nicht wesentliche Geschäfte werden geschlossen, Eine Abholung oder Lieferung von vorbestellten Produkten nach Hause ist jedoch weiterhin möglich.
"Sie werden alle geschlossen sein." Berufe nicht medizinisch das erfordert engen Kontakt mit dem Kunden. Dies umfasst Friseure, Massagezentren, SPAs usw.
🚫Keine Weihnachtsmärkte.
🚫Die Maske ist überall obligatorisch.
🚫Sportwettbewerbe finden ohne Zuschauer statt.

Sie bleiben offen und dürfen:

Verallgemeinerte Telearbeit, woimmer möglich.
Hotels können geöffnet bleiben, aber ohne Essen in speziell gestalteten Bereichen zu servieren.
Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte bleiben geöffnet, Sie können jedoch nur die wesentlichen Produkte verkaufen. Der Einkauf erfolgt einzeln oder mit einer weiteren Person. In Geschäften ist die Zeit auf maximal 30 Minuten begrenzt.
Kultstätten bleiben offenGruppen sind auf 4 Personen begrenzt, die soziale Distanz respektieren / eine Maske tragen, aber kein Gottesdienst ist erlaubt.
Die Grenzen bleiben offenLaut EU-Abkommen wird Reisen jedoch überhaupt nicht empfohlen.

Germania - Lockdown parțial

  • UPDATE 22.12.2020 Einige Behörden haben ihre Aktivitäten mit der Öffentlichkeit teilweise wieder aufgenommen und Abschreckungsmaßnahmen getroffen, während andere von Fall zu Fall nur Besuche von Antragstellern für nicht verspätete Dienstleistungen zulassen.
  • Bund und Länder haben eine Reihe von verabschiedet zusätzliche Maßnahmen, so dass vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 a strenges allgemeines Quarantäneregime ('harte Sperre"):
  • Reduzierung der sozialen Kontakte zu Personen von außerhalb des Haushalts auf ein absolutes Minimum;
  • im öffentlichen Raum dürfen maximal 10 Personen aus höchstens 2 Haushalten getroffen werden;
  • private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten müssen auf den eigenen Haushalt und höchstens einen anderen Haushalt beschränkt sein, auf jeden Fall jedoch auf maximal 5 Personen; Kinder bis 14 Jahre sind nicht in der maximal zulässigen Anzahl enthalten;
  • Weihnachten: Abhängig von der Inzidenz von SARS-CoV-2-Infektionen können die Länder Ausnahmen für den Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember 2020 festlegen, so dass bis zu 4 weitere Familienmitglieder aus nahen Familienangehörigen in andere Haushalte - auch wenn die oben genannten Grenzwerte von 2 Haushalten / 5 Personen überschritten werden;  
  • am Abend / in der Nacht vom 31. Dezember / 1. Januar (Neujahr) sind öffentliche Versammlungen in ganz Deutschland verboten; Die Verwendung von Feuerwerkskörpern an öffentlichen Orten sowie der Verkauf von pyrotechnischen Produkten vor Silvester ist verboten.
  • Der Einzelhandel ist nicht mehr gestattet, außer für Lebensmittel und Waren, die für das tägliche Leben notwendig sind. Geschäfte, die solche Produkte verkaufen, können geöffnet bleiben, sofern Hygienemaßnahmen eingehalten, der Zugang kontrolliert und Warteschlangen vermieden werden.
  • Körperpflegedienste wie Friseur, Kosmetik, Massage, Tattoo-Studios und dergleichen werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Podologie usw. sind noch erlaubt;
  • Schulen und Kindergärten müssen die Kontakte erheblich einschränken: Die Verpflichtung zur Teilnahme wird ausgesetzt, es wird nur eine Notfallversorgung angeboten, Fernunterricht wird angeboten und den Eltern werden zusätzliche Möglichkeit gegeben, bezahlten Urlaub für die Kinderbetreuung zu nehmen.
  • Die Arbeitgeber müssen die beruflichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren, indem sie entweder Urlaub nehmen oder zu einer Verlängerung wechseln Innenministerium
  • Restaurants, Pubs und Bars bleiben geschlossen, nur Liefer- oder Abholaufträge nach Hause sind zulässig. Es ist verboten, an Ort und Stelle zu essen. Es ist auch verboten, alkoholische Getränke an öffentlichen Orten zu konsumieren.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Versammlungen anderer Religionsgemeinschaften sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die vom Bundesinnenministerium zusammen mit den betreffenden Religionsgemeinschaften festgelegt werden;
  • Die Bürger müssen auf Reisen und private Besuche verzichten, die nicht unbedingt erforderlich sind. Der Antrag gilt sowohl für Auslands- als auch für Inlandsreisen, auch für Tagesausflüge innerhalb Deutschlands. Die Unterbringung ist auch ausschließlich in begründeten und offensichtlich nicht touristischen Situationen möglich;
  • Institutionen und Einrichtungen für Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten bleiben geschlossen: Theater, Opern, Konzertsäle und ähnliche Einrichtungen; Messen, Kinos, Vergnügungsparks und Freizeitanbieter (drinnen und draußen), Kasinos, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen; Freizeitsport in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich Fitnessstudios, Schwimmbädern, Saunen und Thermalbädern usw.
  • Bund und Länder werden die Kontrollen intensivieren, um die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen sicherzustellen, auch durch unangekündigte Kontrollen, insbesondere in Grenzgebieten.
  • Es ist obligatorisch, im öffentlichen Verkehr und in Geschäften eine Schutzmaske zu tragen, die Hygienevorschriften zu beachten und im öffentlichen Raum einen sozialen Abstand (1,5 m) einzuhalten. Die Maske muss auch in öffentlichen Bereichen getragen werden, in denen der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zu einer Geldstrafe von mindestens 50 EUR.

Spania - Noua stare de urgență

UPDATE 22.12.2020 - Ende Oktober Spanien hat einen neuen Ausnahmezustand ausgerufen und eine Reihe von restriktiven Maßnahmen wurden genehmigt, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu stoppen. Zusätzlich zu den auf nationaler Ebene verabschiedeten Regeln Jede Region Spaniens hat ihre eigenen Beschränkungen erlassen.

Während Weihnachten und Neujahr können sich bis zu 10 Personen im selben Haus versammeln. Verkehrsverbote werden am 23. und 00. Dezember von 1:30 auf 24:31 Uhr verschoben. Reisen zwischen Wahlregionen sind zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Januar verboten, mit Ausnahme von Familienbesuchen.

Unter den angekündigten Maßnahmen finden wir:

🚫Begrenzung des Verkehrs zwischen 23.00 und 6.00 Uhr mit der Möglichkeit, dieses Programm um eine Stunde vorwegzunehmen oder zu verlängern, eine Entscheidung, die von jeder autonomen Gemeinschaft getroffen wird;
🚫Schützende Maske ist obligatorisch, außer wenn Lebensmittel oder Getränke konsumiert werden.
🚫Bars, Cafés und Restaurants sind geschlossen, mit Ausnahme derjenigen, die zu Hause geliefert werden können.
🚫Die Autonomen Gemeinschaften können beschließen, den Umfang der Region zu schließen / die Ein- und Ausgänge der Region zu begrenzen.

Sie bleiben offen und dürfen:

✅Lagert, jedoch in Übereinstimmung mit den Maßen der physischen Entfernung;
✅Hotels, aber mit einer Belegung von 50% der Plätze;
✅Kirchen bleiben offen;
✅Borders bleiben offen.

Italia - lockdown parțial

  • UPDATE 22.12.2020 - Es ist obligatorisch, die Maske im Freien zu tragen und in ganz Italien einen Abstand von 1 Meter einzuhalten. Das Tragen einer Maske ist in allen geschlossenen Räumen mit Ausnahme von Privathäusern obligatorisch. Die folgenden Kategorien sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske ausgenommen: Personen, die sportliche Aktivitäten ausüben, Kinder bis 6 Jahre, Personen mit Pathologien und Behinderungen, die mit der Verwendung der Maske nicht vereinbar sind, sowie Personen, die durch Interaktion mit den oben genannten Personen eine Maske tragen die gleiche Situation der Inkompatibilität.
  • zwischen 22.00 und 05.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr, 31. Dezember 2020 und 7.00 Uhr, 01. Januar 2021 sind Reisen nur aus nachgewiesenen Arbeitsgründen, aus Gründen der Notwendigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen zulässig;
  • Zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021 ist jede Bewegung zwischen den Gebieten verschiedener Regionen oder autonomer Provinzen verboten. Am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 ist jede Bewegung zwischen Gemeinden ebenfalls verboten, mit Ausnahme von Reisen, die durch nachgewiesene Arbeitsbedürfnisse, notwendige Situationen oder gesundheitliche Gründe motiviert sind. Es ist gestattet, zum Wohnsitz / Wohnsitz zurückzukehren, mit Ausnahme von Reisen zu Zweitwohnungen in einer anderen Region oder autonomen Provinz und am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 in einer anderen Gemeinde unter Anwendung der genannten Verbote. Bisherige.
  • zwischen 18:00 und 05:00 sind die Aktivitäten der öffentlichen Gastronomie verboten (einschließlich Bars, Restaurants, Süßwaren, Konditoreien). Dies dürfen Fütterungsaktivität mit Hauszustellung, Catering in Übereinstimmung mit den Hygiene- und Gesundheitsvorschriften für Verpackungs- und Transportaktivitäten sowie für Lebensmitteldienstleistungen mit verpacktem Verbrauch bis 24:00 Uhr mit dem Verbot des Verbrauchs vor Ort oder in der Nähe des Betriebsgeländes;
  • Der Zugang zu Kultstätten ist unter Anwendung organisatorischer Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenmassen unter Berücksichtigung der Größe und der Merkmale der Orte gestattet, um den Besuchern die Möglichkeit zu geben, die Entfernung von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • Sportveranstaltungen sowie Einzel- und Mannschaftssportwettkämpfe sind ausgesetzt, überall abgehalten, sowohl öffentlich als auch privat, mit Ausnahme von Sportveranstaltungen und Wettbewerben, die als von nationalem Interesse anerkannt sind;
  • Die Aktivitäten von Fitnessstudios, Schwimmbädern, Schwimmzentren, Wellnesscentern und Spas sind ausgesetztmit Ausnahme derjenigen, die eine obligatorische medizinische Versorgung anbieten;
  • Die Aktivitäten von Spielhallen, Wetten und Casinos sind eingestellt.
  • Für die Öffentlichkeit zugängliche Aufführungen werden in Theatern, Konzertsälen, Kinos und anderen Veranstaltungsorten auch im Freien ausgesetzt.
  • Öffentliche Verpflegungsstellen in Service- und Kraftstoffbereichen entlang von Autobahnen, in Krankenhäusern und Flughäfen bleiben geöffnetmit der Verpflichtung, in jedem Fall die Einhaltung der physischen Entfernung von mindestens einem Meter sicherzustellen;
  • Straßen oder Plätze in städtischen Zentren, in denen Staus auftreten können, können für die Öffentlichkeit gesperrt sein.
  • Es wird empfohlen, dass alle natürlichen Personen nicht mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln reisen, mit Ausnahme der Bedürfnisse von Arbeit, Studium, Gesundheit oder der Durchführung von Aktivitäten oder Dienstleistungen, die nicht ausgesetzt wurden.
  • Es ist obligatorisch, die maximale Anzahl von Personen anzugeben, die an öffentlich zugänglichen Orten sowie in allen Gewerbeeinheiten zugelassen sind.
  • Themen- und Vergnügungsparkaktivitäten sind ausgesetzt;
  • Die Dienste von Kreuzfahrtschiffen unter italienischer Flagge mit italienischen Abfahrts-, Anlauf- oder Endzielhäfen werden vom 21. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 ausgesetzt. Außerdem wird sie vom 21. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 ausgesetzt. Vertretern von Verwaltungsgesellschaften, Reedern und Kapitänn von Passagierschiffen unter ausländischer Flagge, die Kreuzfahrtdienste anbieten, auch zum Zweck inaktiver Aufenthalte, ist die Einfahrt in italienische Häfen untersagt.

Maßnahmen für Regionen und / oder Gebiete, die als "Szenario 3" eingestuft sind und durch ein hohes Risiko gekennzeichnet sind (orangefarbene Gebiete) - Basilikata, Ligurien, Apulien, Sizilien, Umbrien, Emilia Romagna, Friaul Julisch Venetien und Marken:

  • Das Betreten und Verlassen dieser Bereiche ist verboten, außer aus Gründen der Arbeit, aus unbedingt notwendigen Situationen oder aus gesundheitlichen Gründen. Folgendes ist zulässig: Reisen zur Sicherstellung der didaktischen Ausbildung, Rückkehr in die Heimat / Wohnung / Wohnort, Durchreise in Gebiete, in denen keine restriktiven Maßnahmen ergriffen wurden;
  • Es ist verboten, mit öffentlichen oder privaten Transportmitteln an anderen Orten als denen des Wohnsitzes / Wohnsitzes / der Wohnung zu reisen, außer in solchen, die im Interesse der Arbeit, des Studiums, der Gesundheit, in Situationen der Notwendigkeit oder zur Durchführung von Aktivitäten oder zum Nutzen von durchgeführt werden Dienste, die am jeweiligen Ort nicht ausgesetzt und nicht verfügbar sind;
  • Die Tätigkeit von Restaurants (einschließlich Bars, Pubs, Restaurants, Eisdielen, Süßwaren) ist ausgesetzt, mit Ausnahme von Kantinen und vertraglicher Verpflegung (für Krankenhäuser, Schulen usw.), deren Tätigkeit gemäß den Präventionsregeln und -protokollen fortgesetzt werden kann. Die Aktivitäten von Restaurants mit Hauszustellung sowie bis 22.00 Uhr Essen zum Mitnehmen mit dem Verbot des Konsums in oder in der Nähe des Ortes bleiben erlaubt.

Maßnahmen für Regionen und / oder Gebiete, die als "Szenario 4" eingestuft sind und durch ein sehr hohes Risiko gekennzeichnet sind (rote Zonen) - Abruzzen, Kalabrien, Lombardei, Piemont, Aostatal, Toskana, Kampanien, Autonome Provinz Bozen ::

  • Es ist verboten, diese Bereiche sowie den Kreislauf in ihnen zu betreten und zu verlassen, außer in Fällen, die durch Arbeit, unbedingt notwendige Situationen oder gesundheitliche Gründe motiviert sind. Folgendes ist zulässig: Reisen, um den heutigen Unterricht zu gewährleisten, Rückkehr zu Hause / zu Hause / zu Hause, Transit in Gebiete, in denen keine restriktiven Maßnahmen ergriffen wurden;
  • Der Einzelhandel ist mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln und Grundnahrungsmitteln ausgesetzt. Die Aktivitäten der Märkte werden unabhängig von den Besonderheiten ausgesetzt, mit Ausnahme der Aktivitäten des Lebensmittelverkaufs.
  • Die Tätigkeit von Restaurants (einschließlich Bars, Pubs, Restaurants, Eisdielen, Süßwaren) wird ausgesetzt, mit Ausnahme von Kantinen und vertraglicher Verpflegung (für Krankenhäuser, Schulen usw.), deren Tätigkeit gemäß den Präventionsnormen und -protokollen fortgesetzt werden kann. Die Aktivitäten von Restaurants mit Hauszustellung sowie bis 22.00 Uhr Essen zum Mitnehmen mit dem Verbot des Verzehrs in oder in der Nähe des Ortes sind weiterhin gestattet.
  • Die Aktivitäten von Fitnessstudios, Schwimmbädern, Schwimmbädern, Spas und Spas, die auch in Outdoor-Sportzentren durchgeführt werden, sowie von Sportveranstaltungen und Wettbewerben sind ausgesetzt.
  • Es ist erlaubt, individuelle motorische Aktivitäten in der Nähe des eigenen Hauses durchzuführen, wobei der zwischenmenschliche Abstand von mindestens 1 Meter zu beachten ist und Schutzmasken zu tragen sind.
  • Die Teilnahme an Universitäts- und Hochschulkursen ist ausgesetzt. Schulungs- und Übungskurse für Ärzte und andere medizinische Aktivitäten können persönlich durchgeführt werden.
  • Die Arbeitgeber des öffentlichen Sektors beschränken die Anwesenheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz auf die ausschließliche Ausübung der Tätigkeit, die als unverzichtbar angesehen wird und die Anwesenheit erfordert.

Abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Daten können die regionalen Behörden zusätzliche restriktive Maßnahmen ergreifen. Wir empfehlen Ihnen, sich sorgfältig über die in der Region geltenden Maßnahmen zu informieren, in die Sie reisen werden.

Austria - carantină parțială

UPDATE 22.12.2020 - Bis zum 10. Januar 2021 geltende Maßnahmen, einschließlich:

Wenn Sie in der Öffentlichkeit reisen, müssen Sie Die folgenden Maßnahmen wurden beobachtet:

  • In öffentlichen Außenbereichen und in Innenräumen muss ein Abstand von mindestens einem Meter zu Personen eingehalten werden, die nicht im selben Haushalt leben.
  • Das Tragen einer Schutzmaske ist an stark frequentierten Orten (z. B. Straßen / Einkaufszentren usw.) obligatorisch. Die Verpflichtung, eine Schutzmaske zu tragen, wird bei der Arbeit an allen Orten auferlegt, an denen die Raumbedingungen die Einhaltung der physischen Entfernung (Büros) nicht zulassen.
  • Verbot, das Haus zu verlassen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr dauert es bis Januar 2021 Ausnahmen: zur Arbeit gehen (wenn "Telearbeit" nicht möglich ist), für dringende persönliche Bedürfnisse, bei drohender Gefahr, um anderen zu helfen oder um sich körperlich oder geistig zu erholen, um administrative und rechtliche Probleme zu lösen, die dies nicht tun leidet unter Verschiebung, Teilnahme an Wahlen und der Periode Winterferienwie folgt:
  • Die Tage von 24., 25. und 31. Dezember 2020, in dem die Ausgabebeschränkung wird angehoben;
  • Anlässlich der gesetzlichen Weihnachtsferien vom 24. bis 25. Dezember können sich maximal zehn Personen treffen, ohne die Anzahl der Haushalte, denen diese Personen angehören, zu beschränken.
  • Am 31. Dezember / Silvester gelten keine Nachtverbote, aber private Treffen zwischen maximal 6 Erwachsenen und 6 Kindern aus maximal 2 Haushalten sind zulässig.
  • Beschränkung der Kontakte auf eine einzelne Person außerhalb des Haushalts, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Neben der Unterbringung kann die Polizei auch andere private Bereiche kontrollieren: Nebengebäude, Garagen, Höfe usw.
  • Die Gastronomie, Restaurants, Hotels bleiben bestehen geschlossen bis 7. Januar 2021. Lieferservices sind möglich, auch über Nacht.
  • Alle Kontaktsportarten sind weiterhin verboten, Indoor-Sportanlagen sind für Amateursportler geschlossen. Skifahren ist erlaubt beginnen mit Dezember 24 2020 (als Freizeit- / Sportaktivität oder im Rahmen einer „eintägigen“ Aktivität), aber nicht in Form eines Skiurlaubs. Es wird nicht möglich sein, Partys auf den Pisten zu organisieren, sowohl für österreichische Staatsbürger als auch für ausländische Staatsbürger, die Ende dieses Jahres in Österreich sein werden. Die Seilbahnen werden unter Einhaltung strenger Hygiene- und Rückhaltemaßnahmen betrieben.
  • Freizeitplätze bleiben geschlossen, außer für Parks und Kirchen.
  • Gewerbeeinheiten wiedereröffnet.

Portugalia

UPDATE 22.12.2020 - Die Anzahl der Personen, die sich zu Weihnachten in einem Haus versammeln können, ist unbegrenzt. Es ist jedoch verboten, am 23. und 00. Dezember sowie am 02. Dezember von 00:24 bis 25:31 Uhr zu fahren .

Am Silvesterabend sind Straßenfeste verboten und Versammlungen im Freien sind auf maximal sechs Personen beschränkt. Zwischen dem 1. und 3. Januar dürfen Personen ihre Häuser zwischen 13:00 und 5:00 Uhr morgens nicht verlassen.

Olanda

UPDATE 22.12.2020 - Die Niederlande sind vom 15. Dezember bis 19. Januar 2021 gesperrt. Die in diesem Zeitraum auferlegten Beschränkungen und einige Ausnahmen von den allgemeinen Regeln von begrenzter Dauer lauten wie folgt:

  • Im öffentlichen Raum ist es nicht gestattet, eine Gruppe von mehr als 2 Personen zu bilden, außer denen, die sich dasselbe Haus teilen.
  • Es ist nicht gestattet, mehr als 2 Besucher über 13 Jahre in den Häusern zu empfangen.
  • Nicht unbedingt benötigte Geschäfte, Restaurants, Bars, Cafés, Friseursalons, Kosmetika, Tätowierungen, Maniküre- und Sex-Service-Zentren sowie Theater, Konzertsäle, Kinos, Casinos, Museen, Zoos und Vergnügungsparks bleiben geschlossen. Turnhallen, Schwimmbäder, Saunen, Spas und andere Indoor-Sportstätten.

Die Hotels bleiben geöffnet, aber nicht die Restaurants in ihnen. Der Zimmerservice ist ebenfalls nicht verfügbar.

Am 24., 25. und 26. Dezember dürfen 3 Besucher im Alter von mindestens 13 Jahren empfangen werden.

Zwischen 20:00 und 07:00 Uhr wird kein Alkohol verkauft oder geliefert. Zwischen 20:00 und 07:00 Uhr darf an öffentlichen Orten kein Alkohol transportiert oder konsumiert werden.

Polonia

Schulen, Restaurants, Hotels und Einkaufszentren bleiben bis zum 17. Januar geschlossen. Polen verhängt auch eine 10-tägige Quarantäne für diejenigen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln in das Land zurückkehren. Am Silvesterabend wird es am nächsten Tag von 19:00 bis 6:00 Uhr ein Verkehrsverbot geben.

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