Für ungeimpfte EU-Bürger gelten strengere Reisebeschränkungen

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Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Klassifizierung der Länder auf der Ampelkarte zu ändern, die ab dem 10. Januar 2022 in Kraft treten könnte. Derzeit berücksichtigt die wöchentlich vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) veröffentlichte Karte nur die Zahl der Fälle von COVID-19, Tests und Sterberaten. Die Kommission möchte nun, dass das ECDC die Karten aktualisiert und dabei die Impfraten berücksichtigt.

"Unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Aufnahme des Impfstoffs schlägt die Kommission vor, die Kriterien und Schwellenwerte für die Ampelkarte zu übernehmen. Das Kriterium für neue Fälle sollte nach dem Einsatz des Impfstoffs in derselben Region gewichtet werden, um zu berücksichtigen, dass die Impfung das Risiko einer Übertragung von COVID-19 verringert.“, stellt die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag fest und fügt hinzu, dass die Testrate das dritte Kriterium sein sollte.

Wenn der Vorschlag der Europäischen Kommission umgesetzt wird, bleiben einige Länder wie Rumänien, Bulgarien und die Slowakei unabhängig von der Zahl der Neuerkrankungen von COVID-19 sehr lange in der dunkelroten Kategorie, und das liegt daran, dass sie haben die niedrigeren Impfraten:

  • Bulgarien 24,8%
  • Rumänien 37,3%
  • Slowakei 45,8%
  • Kroatien 46,8%
  • Polen 53,7%
  • Slowenien 54,3%
  • Ungarn 59,1%

Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht gegen COVID-19 geimpft wurden, ab Januar 2022 weiteren Reisebeschränkungen unterliegen. Die Kommission empfiehlt, die aktuellen Farben „Grün“, „Orange“, „Rot“ und „Dunkelrot“ beizubehalten. Daher wird auch EU-Bürgern von Reisen in Länder mit niedrigeren Impfraten abgeraten.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass COVID-19-Impfbescheinigungen nur neun Monate gültig sind

Mit der gleichen Empfehlung schlug die EU-Kommission vor, dass COVID-19-Impfbescheinigungen statt 12 Monaten nur noch neun Monate gültig sind. Er schlug auch vor, eine dritte Dosis in digitale COVID-19-Impfstoffzertifikate aufzunehmen, und fügte hinzu, dass nach jeder Dosis ein Green Pass ausgestellt werden sollte.

"Auf Am 17. November 2021 hat die Kommission Standardregeln für die Codierung einer Auffrischungsdosis im digitalen COVID-Zertifikat angenommen UE: Die Auffrischungsdosis nach einem Zwei-Dosen-Impfstoff wird im Zertifikat als 3/3 angegeben, und die Auffrischungsdosis nach einem Einzeldosis-Impfstoff wird als 2/2 angegeben.

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