Ab dem 1. September benötigen Passagiere einen Green Pass, um in Italien in ein Verkehrsmittel einsteigen zu können!

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Die italienische Regierung hat angekündigt, dass ab dem 1. September Personen, die an Bord von Verkehrsmitteln wie Flugzeugen, Bussen oder Fähren gelangen möchten, ihre grüne Genehmigung oder ihren COVID-19-Impfpass an Bord vorlegen müssen.

Darüber hinaus die italienischen Behörden gaben bekannt, dass die gleiche Regel am 6. August anzuwenden sei alle, die unter anderem Restaurants, Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Spas, Vergnügungsparks, Casinos, Konferenzen betreten und an Sportveranstaltungen und Wettbewerben teilnehmen möchten.

Der COVID-19- oder Green Pass-Impfpass für Italien wird an diejenigen ausgestellt, die in den letzten 48 Stunden eine oder zwei Dosen COVID-Impfstoff erhalten haben und / oder in den letzten 19 Stunden auf PCR oder Antigen getestet wurden und das Ergebnis ist negativ. Darüber hinaus haben auch diejenigen Anspruch auf das Dokument, die in den letzten sechs Monaten von COVID-XNUMX geheilt wurden.

Derzeit erkennen die italienischen Behörden nur von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassene Impfstoffe an, wie in der folgenden Liste aufgeführt:

  • Comirnaty Pfizer-BioNTech produziert von BioNTech Manufacturing GmbH
  • Spikevax, ehemals Moderna, hergestellt von Moderna Biotech Spain, SL
  • Vaxzvria, ehemals AstraZeneca, produziert von AstraZeneca Ab
  • Janssen (Johnson & Johnson) hergestellt von Janssen - Cilag International NV

Italien hat damit begonnen, Reisenden aus den Vereinigten Staaten, Kanada, Israel, Japan und dem Vereinigten Königreich die uneingeschränkte Einreise zu ermöglichen, und erkennt ihre Impfpässe als gleichwertig mit denen an, die von den EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden.

Darüber hinaus hat Italien ein Länderklassifizierungssystem angepasst, das auf alphabetisch geordneten Listen basiert. Folglich, Liste A. es sollte Länder ohne Einreisebeschränkungen umfassen. Derzeit ist kein Land hinzugefügt Liste A. oder B.

Passagiere, die aus Ländern der Liste C, einschließlich Rumänien, reisen, müssen 19 Stunden vor der Einreise nach Italien ein digitales Passagierstandortformular (PLF) ausfüllen und das COVID-48 (Green Pass)-Impfzertifikat oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Wenn Passagiere solche Dokumente nicht vorlegen, müssen sie sich fünf Tage lang selbst isolieren und die Quarantänezeit mit einem negativen PCR / Antigen-Test beenden.

Liste C umfasst die folgenden Länder:

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Zypern
  • Kroatien
  • Dänemark (einschließlich der Färöer und Grönland)
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Irland
  • Israel
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande (außer anderen Überseegebieten außerhalb des europäischen Kontinents)
  • Polonia
  • Portugal (einschließlich Azoren und Madeira)
  • Tschechien
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien (einschließlich afrikanischer Gebiete)
  • Suedia
  • Ungarn
  • Island
  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Schweiz
  • Andorra
  • Monaco

Reisende aus Ländern, die auf Liste D aufgeführt sind, müssen PLF, Green Pass, einen negativen Test vorlegen, der 72 Stunden vor der Ankunft in Italien durchgeführt wurde, und für fünf Tage unter Quarantäne gestellt werden, mit der Möglichkeit, die Quarantäne mit einem anderen PCR / Antigen-Test abzuschließen.

Länder enthalten auf Liste D.:

  • Albanien
  • Saudi-Arabien
  • Armenien
  • Australien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brunei
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Jordan
  • Libanon
  • Kosovo
  • Republik Moldau
  • Montenegro
  • Noua Marine-Anda
  • Katar
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Republik Korea
  • Republik Nordmazedonien
  • Serbien
  • Singapur
  • Ukraine
  • Taiwan
  • Die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau

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