Fragen und Antworten zu den Einreisebedingungen nach Österreich, gültig ab 19. Dezember 2020

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Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz per Verordnung neue Regelungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet Österreichs erlassen.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:

❓ Was ist bei der Einreise nach Österreich generell zu beachten?

Grundsätzlich muss jede Person, die ab dem 19. Dezember 2020 ankommt, 10 Tage in Quarantäne bleiben. Das Testen auf eigene Kosten ist frühestens nach fünf Tagen Isolation zulässig. Im Falle eines negativen Ergebnisses können Sie die Quarantäne verlassen. Es gibt auch Kategorien von Personen, die von der Steuer befreit sind, je nachdem, aus welchem ​​Land sie nach Österreich kommen, aus welchem ​​Grund sie reisen oder welchen Beruf sie ausüben.

❓ Aus welchen Ländern können Sie ohne Quarantänepflicht nach Österreich reisen?

Die Ausnahmen gelten für Personen aus einigen Ländern, in denen das epidemiologische Risiko noch gering ist und die keinen negativen Test ablegen müssen. Dies sind die folgenden Staaten: Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, der Vatikan und in der EU Finnland und Irland. Diejenigen, die aus einem dieser Länder anreisen, müssen nachweisen, dass sie sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise nach Österreich ohne Unterbrechung im Hoheitsgebiet dieses Staates befunden haben.

❓ Welche Vorschriften gelten für Pendler und Familienreisende nach Österreich?

Personen, die regelmäßig pendeln (Pendler), haben uneingeschränkten Zutritt, mit Ausnahme derjenigen, die häusliche Pflege leisten. Sie können auch uneingeschränkt in den abgelegenen Gebieten Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz fahren. Personen, die mindestens einmal im Monat zu Familienzwecken oder zum Besuch ihres Lebenspartners kommen, können ohne Test teilnehmen. Der uneingeschränkte Zugang kann auch aus unvorhersehbaren oder nicht aufschiebbaren Gründen wie schwerer Krankheit, Tod, Bestattung, Geburt und Betreuung von Personen gestattet werden, die Nothilfe benötigen. Diese außergewöhnlichen Gründe müssen überprüft werden offizielle Analyse. Dies bedeutet, dass sie den Behörden glaubwürdig erklärt und durch jegliche Art von Dokumenten oder Dokumenten belegt werden müssen.

❓ Was ist bei Geschäftsreisen zu beachten?

Eine weitere relevante Ausnahme sind Personen, die im Interesse der Arbeit nach Österreich einreisen, aber keine Pendler sind. Der große Unterschied zu anderen Gruppen wie Pendlern oder Reisenden aus sicheren Ländern besteht darin, dass am Eingang ein ärztliches Attest (in Deutsch oder Englisch) vorgelegt werden muss, das die Existenz eines PCR- oder negativen Antigentests bestätigt, der nicht älter als 72 Jahre ist Stunden ab dem Zeitpunkt der Ernte.

In seiner Abwesenheit wird es unter Quarantäne gestellt und kann unmittelbar nach dem Test, der PCR oder dem Antigen in Österreich, wenn das Ergebnis negativ ist, aus der Quarantäne entfernt werden.

Die Verordnung umfasst in dieser Kategorie auch Personen, die im Bereich der ständigen häuslichen Pflege tätig sind, aus humanitären Gründen reisende oder vor Gericht geladene Personen, Diplomaten und Begleiter von Personen, die zu medizinischen Diensten kommen, für die dieselben Regeln gelten, nämlich die Vorlage einer Bescheinigung. um das Vorhandensein eines PCR- oder Antigen-negativen Tests zu bestätigen, der nicht älter als 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Ernte ist.

❓ Ist eine Durchreise durch Österreich erlaubt?

JA. Dokumente, die die Einreise in das Bestimmungsland belegen, können an der Grenze erforderlich sein: Dokumente des Wohnsitzes, des Wohnsitzes, des Aufenthaltsrechts, des Arbeitsvertrags oder ein anderer Nachweis der Notwendigkeit der Einreise, beispielsweise eine Bescheinigung über die obligatorische medizinische Behandlung. notwendig, Studien usw.

❓ Darf man ohne Einschränkungen nach Österreich einreisen, nur um Weihnachten oder Neujahr zu verbringen?

NICHT. Eine uneingeschränkte Einreise nach Österreich ist nach der neuen Verordnung nur für Personen aus den oben genannten Ländern, für Pendler oder für Familienbesuche (Partner) möglich. In allen anderen Fällen wird eine 10-tägige Quarantäne angewendet, die nach 5 Tagen durch Testen entfernt werden kann.

❓ Was passiert mit Menschen in Quarantäne in Österreich, die aber das Land verlassen wollen?

Jeder, der sich in Quarantäne befindet, aber Österreich verlassen möchte, kann dies tun, sofern das Infektionsrisiko minimiert ist.

Die Antworten wurden von gegeben Rumänische Botschaft in Österreich / Botschaft Rumäniens in Österreich!

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