Frankreich hat die Pflicht zur Vorlage des Gesundheitszeugnisses in allen Restaurants und Cafés, Messen, Krankenhäusern und einigen Einkaufszentren eingeführt

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Ab dem 09.08.2021 führte Frankreich die Verpflichtung ein, ein Gesundheitszeugnis für den Zugang zu Restaurants / Cafés (einschließlich Terrassen), Messen, Messen, Krankenhäusern (außer Notfällen), einigen großen Einkaufszentren (auf der Grundlage einer Entscheidung der Präfekturdienste), überregionaler öffentlicher Verkehr (Flugzeug, Bahn, Schiff).

Diese Regelung gilt für Personen über 18 Jahre und gilt ab dem 12. September 30 für Minderjährige über 2021 Jahre.

Das Gesundheitszeugnis (das negative Ergebnis eines Tests auf COVID-19, der Impfpass oder die Genesungsbescheinigung infolge einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus) kann in Papierform oder digital vorgelegt werden.

Ab dem 7. Juli 2021 sind Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nur für Einwohner kostenlos. Bei ausländischen Touristen sind die Tests kostenpflichtig (49 € PCR-Test und 29 € Antigentest), können aber je nach Labor höher ausfallen. Ein ausländischer Staatsangehöriger, der nicht in Frankreich wohnt, kann nur in zwei Fällen einen kostenlosen Test machen: auf ärztliche Verschreibung oder wenn er als Kontaktperson identifiziert wird, mit Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte für Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder des Europäischen Wirtschaftsraums und Schweiz.

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