Griechenland verschärft die Einreisebedingungen. Negativer COVID-19-Test für alle Passagiergruppen.

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Nach den Informationen über die Einreisebedingungen in die Hellenische Republik gibt das Außenministerium an, dass nach den von den griechischen Behörden offiziell übermittelten Informationen eine Reihe von Einreisebedingungen für das griechische Hoheitsgebiet aktualisiert wurden.

Somit ab dem 17. August 2020, das Maß der Präsentation a negativer molekularer Test auf SARS-CoV-2-Infektion, mitgenommen 72 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise in das Gebiet der Hellenischen Republikwird gelten alle Kategorien von Personen, die das Hoheitsgebiet Griechenlands betretenzu Lande und zu Wasserdurch alle Grenzübergänge mit den Nachbarstaaten der Hellenischen Republik, einschließlich Kulata-Promachonas.

Griechenland verschärft die Einreisebedingungen.

Die von den griechischen Behörden angekündigten neuen Vorschriften gelten zusätzlich zu den vorherigen für folgende Personengruppen: Bürger, die zu wesentlichen Zwecken in die Hellenische Republik reisen und zuvor von der Verpflichtung zur Durchführung des COVID-19-Tests befreit waren (einschließlich Beförderer von Waren und Personen), griechische Staatsangehörige und Ausländer mit Wohnsitz in der Hellenischen Republik.

In Bezug auf den Zugang von Personen, die in der Hellenischen Republik Rumänien ankommen mit dem Flugzeug, Sie müssen negativ auf COVID-19 testen, 72 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise in die Hellenische Republik genommen (Für Rumänien galt diese Bestimmung bisher nur für nicht wesentliche Reisen). Diese Maßnahme gilt gleichzeitig für alle Personen, die aus Bulgarien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Malta anreisen.

Allerdings ab dem 17. August 2020, Alle Kategorien von Personen, die mit Schweden aus Schweden, der Tschechischen Republik, Belgien, Spanien, den Niederlanden, Albanien und Nordmakedonien in das Hoheitsgebiet Griechenlands einreisen muss präsentieren a negativer molekularer Test auf SARS-CoV-2-Infektion, 72 Stunden vor dem Betreten des Territoriums dieses Staates genommen.

Alle diese Maßnahmen sind bis zum 31. August 2020 gültig

Alle diese Maßnahmen gelten bis zum 31. August 2020, sofern sie jederzeit ohne vorherige Ankündigung der zuständigen griechischen Behörden geändert werden können.

Das MFA erinnert daran, dass die Tests in akkreditierten Labors im Herkunftsland durchgeführt werden müssen und die Zertifikate in englischer Sprache vorgelegt werden müssen und den Vor- und Nachnamen der getesteten Person sowie die Serie und Nummer des Personalausweises oder Reisepasses der Person enthalten müssen. Die Vorlage eines Zertifikats, das das negative Ergebnis des COVID-19-Tests bestätigt, schließt weder das Stichprobenverfahren noch das Ausfüllen des elektronischen PLF- / Passagier-Ortungsformulars und die Vorlage des QR-Codes aus. 

Das Formular ist in englischer Sprache verfügbar unter: https://travel.gov.gr, wo auch die für diesen Zeitraum gültigen Reisebedingungen verfügbar sind.

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