Italien unterhält bis zum 14. Oktober eine 7-tägige Selbstisolierung für alle, die aus Rumänien anreisen

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Nach Angaben des Außenministeriums ist es in Italien ein Ausnahmezustand. Und ab dem 8. September verlängerte Italien den Zeitraum der Selbstisolierungsmaßnahme von 14 Tagen bis zum 7. Oktober. Es gilt für Reisende aus Rumänien und Bulgarien.

Italien wendet für alle, die aus Rumänien und Bulgarien anreisen, Einreisebeschränkungen auf dem Staatsgebiet an.

  • Mit Wirkung vom 24. Juli 2020, Personen, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Italien das Hoheitsgebiet Rumäniens und Bulgariens betreten oder durchquert haben, unterliegen der Verpflichtung zur Selbstisolierung und ärztlichen Überwachung für einen Zeitraum von 14 Tagen. Die italienischen Behörden haben beschlossen, die Anwendung dieser Maßnahmen bis zum 7. Oktober zu verlängern.  
  • Ab dem 9. Juli ist jeder, der aus dem Ausland nach Italien einreist, verpflichtet, im Falle einer Kontrolle dem Beförderer oder der Polizei vorzulegen, a Erklärung zur eigenen Verantwortung.
  • Bei Personen, die aus Rumänien anreisen, müssen sie in der Erklärung in eigener Verantwortung den Ort, an dem sie die Zeit der hygienischen Überwachung und Isolation zu Hause verbringen, das private Transportmittel, über das sie zu dieser Adresse gelangen, und eine Telefonnummer detailliert angeben. während dieser Zeit können sie kontaktiert werden (einschließlich einer Mobiltelefonnummer). Die Beförderer müssen auch die Temperatur der Passagiere messen und die Reise von Personen mit Fieber verhindern.

Die Maßnahmen wurden bis zum 7. Oktober 2020 verlängert

  • Personen, die bei ihrer Ankunft mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Rumänien nach Italien nicht mit privaten Mitteln zu der Adresse reisen können, an der sie die in der Erklärung zu ihrer eigenen Verantwortung angegebene Isolation zu Hause durchführen, müssen eine Quarantäne durchführen. an einem vom Zivilschutz eingerichteten Ort auf eigene Kosten. Sie müssen alle Symptome von Covid-19 unverzüglich der Direktion für öffentliche Gesundheit melden.
  • Ebenso sind Personen, die mit privaten Transportmitteln aus Rumänien nach Italien anreisen, verpflichtet, ihre Einreise in das italienische Hoheitsgebiet unverzüglich der Präventionsabteilung der örtlichen Direktion für öffentliche Gesundheit mitzuteilen. Sie werden zu Hause für einen Zeitraum von 14 Tagen an der der Direktion für öffentliche Gesundheit mitgeteilten Adresse einer hygienischen Überwachung und Isolation unterzogen und müssen schnell das Auftreten möglicher Symptome von Covid-19 signalisieren.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Selbstisolierung bei der Ankunft in Italien galten für Bürger, die in den letzten 14 Tagen in Rumänien ankamen oder diese durchquerten:

  • Transportmittel;
  • Navigationspersonal;
  • Personen, die zu Arbeitszwecken nach Italien einreisen und von speziellen Sicherheitsprotokollen erfasst werden, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigt wurden;
  • Bei Einsendungen aus Gründen, die nicht verschoben werden müssen, einschließlich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Ausstellungen auf internationaler Ebene, nach Erteilung einer Genehmigung durch das Gesundheitsministerium und mit der Verpflichtung, dem Beförderer beim Einsteigen oder einer zur Durchführung von Kontrollen bestimmten Person das Zertifikat vorzulegen bestätigt, dass in den 72 Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet ein molekulardiagnostischer oder Antigen-Capture-Test vom Puffertyp mit einem negativen Ergebnis durchgeführt wurde.

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