Italien hat die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen bei der Einreise bis zum 5. März 2021 verlängert

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Am 16. Januar beschlossen die italienischen Behörden, dass die neuen restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der SARS-CoV-2-Virusinfektion in Italien vom 16. Januar bis 5. März 2021 gelten sollten. Wer von Rumänien nach Italien reisen möchte, muss dies tun Beachten Sie die folgenden Regeln.

Personen, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Italien das rumänische Hoheitsgebiet betreten oder durchquert haben, sind verpflichtet, dem Beförderer zum Zeitpunkt der Einschiffung oder einer zur Durchführung von Kontrollen bestimmten Person innerhalb von 48 Stunden eine Bescheinigung über die Leistung vorzulegen vor dem Eintritt eines molekulardiagnostischen oder Antigen-Capture-Tests vom Puffertyp in Italien mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Infektion. Wenn der oben genannte Test nicht vorgelegt wird, ist eine Selbstisolierung für 14 Tage erforderlich.

Wenn der Aufenthalt / Transit in den Ländern / Gebieten auf Liste C aus Gründen der Notwendigkeit durchgeführt wurde, besteht die Verpflichtung, einen negativen Test für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorzulegen, der innerhalb von 48 Stunden vor dem Eintritt durchgeführt wird Italien.

Jede Person, die in Italien ankommt, muss dem italienischen Luftfahrtunternehmen oder den zur Durchführung von Kontrollen befugten Behörden eine Erklärung in eigener Verantwortung gemäß dem verfügbaren Modell vorlegen. hier!

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