Italien lockert die Reiseregeln im Einklang mit den EU-Vorschriften. EU-Bürger reisen nur mit einem Green Pass nach Italien.

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Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza gab am Mittwoch bekannt, dass Italien ab dem 1. Februar seine Beschränkungen für COVID-19 für alle Reisenden aus Ländern der Europäischen Union lockern wird.

Der Minister unterzeichnete eine Anordnung, wonach allen Besuchern der EU die Einreise in das Land nur nach Vorlage eines Grünen Passes gestattet wird, wodurch die anderen bestehenden Anträge entfallen.

Wir erinnern Sie daran Die EU wird neue Reiseregeln einführen, ab 1. Februar! Das digitale EU-COVID-Zertifikat wird eine Schlüsselrolle spielen!

Italien lockert die Reiseregeln regelkonform

Green Pass ist ein Dokument, das belegt, ob eine Person kürzlich geimpft, genesen oder negativ getestet wurde. Das bedeutet, dass alle EU-Bürger mit einem der oben genannten Zertifikate ohne zusätzliche Einreisebestimmungen nach Italien einreisen können.

Die italienischen Behörden verlangen derzeit von allen EU-Bürgern unabhängig von Impfstatus und Herkunftsland einen negativen Aufnahmetest. Da die Omicron-Variante in der EU jedoch bereits weit verbreitet ist, beabsichtigen die Behörden, die Vorabtestpflicht abzuschaffen.

Bedingungen für die Einreise nach Italien, derzeit gültig

Alle EU-/Schengen-Länder befinden sich derzeit auf Liste C von Italien, mit Ausnahme des Vatikanstaates und San Marino, die auf Liste A stehen. Passagiere, die auf Liste A in Italien ankommen, erhalten uneingeschränkte Einreise, sofern sie eine gültige Impf- oder Genesungsbescheinigung vorlegen . Die beiden Dokumente können auf Papier oder in digitaler Form angezeigt werden.

Reisende aus dem übrigen EU-/Schengen-Raum, die auf Liste C aufgeführt sind, müssen derzeit einen Impfpass oder eine Genesungsbescheinigung zusammen mit einem negativen Testergebnis vorlegen, was 48 Stunden vor der Ankunft erfolgen muss.

Darüber hinaus muss jeder vor der Einreise nach Italien ein digitales Passagierortungsformular ausfüllen. Das Formular ersetzt die Selbsterklärung gegenüber dem Beförderer und kann digital oder in Papierform eingereicht werden.

Obwohl EU-Reisende die oben genannten Regeln bis zum 1. Februar einhalten müssen, dürfen sie weiterhin zu Reisezwecken einreisen, ohne einen wichtigen Grund für ihre Reise angeben zu müssen.

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