Italien wendet noch keine Ausnahmen für COVID-19-Impfungen an!

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In diesen Tagen erleben wir einen "Skandal" darüber, wie einigen mit COVID-19 geimpften Passagieren das Einsteigen in Flüge nach Italien verweigert wurde, weil sie keinen negativen PCR / Antigen-Test hatten, der maximal 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde. Die Idee hat sich verbreitet, dass Italien für alle COVID-19-Impfungen Ausnahmen von dieser Regel anwendet, was NICHT zutrifft.

Derzeit gibt es gemäß den vom italienischen Gesundheitsministerium festgelegten Regeln keine Ausnahmen für diejenigen, die mit COVID-19 geimpft wurden. Am 14. Mai 2021 erließ das italienische Gesundheitsministerium eine Verordnung, die zwischen dem 16. Mai 2021 und dem 30. Juli 2021 gilt. 

Impfstoffe gegen COVID-19 sind nicht von der Einreisebestimmung nach Italien ausgenommen

Gemäß dem normativen Gesetz sind die Personen, die das rumänische Hoheitsgebiet waren oder durchquerten (Rumänien wird zusammen mit anderen Staaten in die Liste C von Anhang 20 des Dekrets des Präsidenten des Ministerrates vom 2. März 2021 aufgenommen) dazu verpflichtet dem Beförderer beim Einsteigen oder einer Person, die zur Durchführung bestimmt ist, das negative Ergebnis eines molekularen Tests (PCR-Typ) oder eines Antigen-Captures zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Virusinfektion, die mit einem Maximum durchgeführt wurde, zur Verfügung gestellt wird 48 Stunden vor der Einreise nach Italien.  

Ab dem 16. Mai 2021 sind folgende Personengruppen von der Verpflichtung befreit, das negative Ergebnis eines molekularen Tests (PCR-Typ) oder eines Antigen-Captures zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Virusinfektion vorzulegen:

  • Transportmittel;
  • Navigationspersonal;
  • Personen, die in und aus den in Liste A (Republik San Marino, Vatikan) in Anhang 20 des Dekrets aufgeführten Staaten und Gebieten umziehen Präsident des Ministerrates vom 2. März 2021;
  • Personen, die aus Gründen der Arbeit, der Gesundheit oder der absoluten Dringlichkeit zum Zweck eines kurzen Aufenthalts (insgesamt bis zu 120 Stunden) nach Italien einreisen, mit der Verpflichtung, das Staatsgebiet am Ende der Amtszeit zu verlassen oder, falls dies nicht der Fall ist, einzureichen Selbstisolations- und Gesundheitsüberwachungsmaßnahmen;
  • Personen, die zum Zweck des Transits für einen Zeitraum von höchstens 36 Stunden mit privaten Transportmitteln nach Italien einreisen, mit der Verpflichtung, das Staatsgebiet nach Ablauf des Zeitraums zu verlassen oder sich andernfalls Maßnahmen zur Selbstisolierung und Gesundheitsüberwachung zu unterwerfen;
  • grenzüberschreitende Arbeitnehmer, die nach Italien einreisen und Italien verlassen, um zur Arbeit zu gehen und in ihre Heimat oder ihren Wohnsitz zurückzukehren;
  • Personal von Unternehmen mit Hauptsitz oder Abordnung in Italien, die nach einer Arbeitsreise ins Ausland für einen Zeitraum von maximal 120 Stunden (5 Tagen) nach Italien zurückkehren;
  • Beamte und Agenten, wie auch immer sie genannt werden mögen, innerhalb der Europäischen Union oder internationaler Organisationen, diplomatische Agenten, technisch-administratives Personal diplomatischer Missionen, Konsularbeamte und Angestellte, italienisches oder ausländisches Militärpersonal und Polizeikräfte sowie Feuerwehrleute in Ausübung ihres Amtes;
  • Schüler und Studenten, die Kurse in einem anderen Staat als dem besuchen, in dem sie ihren Wohnsitz, Wohnsitz oder Wohnsitz haben und in dem sie täglich oder mindestens einmal pro Woche zurückkehren.

VORSICHT! Für die Kategorien von Personen, die nicht zu den oben aufgeführten Ausnahmen gehören, ist es obligatorisch, das negative Ergebnis eines molekularen Tests (PCR-Typ) oder eines Antigen-Captures zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Virusinfektion vorzulegen, der spätestens 48 Stunden durchgeführt wird vor der Einreise. auf italienischem Gebiet. Wie zu sehen ist, wird nichts über die mit COVID-19 geimpften Personen gesagt.

Kinder bis 2 Jahre sind von der Regel ausgenommen

Bei der Einreise in das Gebiet der Italienischen Republik sind Kinder bis zu 2 Jahren von der Verpflichtung befreit, ein Zertifikat vorzulegen, das die Durchführung eines molekulardiagnostischen oder Antigen-Capture-Tests vom Puffertyp mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-Virusinfektion bestätigt. CoV-2.

Jeder, der in der Italienischen Republik ankommt, muss ein digitales Passagierstandortformular ausfüllen und beweisen Sie dies dem Beförderer oder einer Person, die zur Durchführung von Kontrollen bestimmt ist. Dieses digitale Formular ersetzt das Ausfüllen der Erklärung auf eigene Verantwortung, die zuvor für die Einreise in das italienische Hoheitsgebiet erforderlich war. Die Möglichkeit, die Erklärung in eigener Verantwortung auszufüllen, bleibt jedoch bei technologischen Hindernissen bestehen.

Wir empfehlen, dass Sie Informationen aus zuverlässigen Quellen, offiziellen Websites der Behörden, Websites im Zielland erhalten und sich bei Unklarheiten an die Behörden wenden. Informieren Sie sich korrekt und ständig, da sich einige Reiseregeln von Tag zu Tag ändern können. Überprüfen Sie Informationen aus verschiedenen Quellen, vorzugsweise offiziellen Websites, wie z mae.ro. Wenn Sie nach Rumänien reisen möchten, überprüfen Sie die Websites stirioficiel.ro, cnscbt.ro und alles, was mit dem offiziellen und vertrauenswürdigen Bereich zu tun hat. Andernfalls riskieren Sie, am Boden zu bleiben.

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