Kinder unter 6 Jahren oder älter müssen nicht auf PCR getestet werden, wenn sie aus einem gelben oder roten Bereich zurückkehren.

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Das Nationale Komitee für Notsituationen hat gestern, 26. Juli 2021, Beschluss Nr. 50 über den Vorschlag zur Annahme bestimmter Lockerungsmaßnahmen im Kontext der Entwicklung der COVID-19-Pandemie und Urteil Nr. 51 zur Änderung und Ergänzung HCNSU 43 vom 01.07.2021 suchen Genehmigung der Liste der Länder / Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko (die vom 22. Juli bleibt gültig), die Kriterien, auf deren Grundlage sie festgelegt werden, sowie die Regeln für die Anwendung der Quarantänemaßnahme auf Personen, die von ihnen nach Rumänien einreisen.

Nach den neuen Änderungen müssen Kinder unter 6 Jahren oder älter nicht auf PCR getestet werden, wenn sie aus einem gelben oder roten Gebiet nach Rumänien reisen. Gleichzeitig sind Sportler und Mitglieder von Sportdelegationen, die aus der roten Zone nach Rumänien einreisen, von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen.

Alle Informationen im Beschluss Nr. 51 vom 26. Juli 2021

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