Air Moldova Flüge zwischen dem 02. und 16. Juni 2020

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Vom 02. bis 16. Juni 2020 wird Air Moldova autorisierte Charterflüge durchführen. Regelmäßige / häufige Flüge werden eine Weile länger warten.

Air Moldova Flüge 2.-16. Juni

Moskau - Chisinau 02. Juni 2020
Abfahrt von DME 14:00 Uhr, Ankunft 15:50 Uhr Ortszeit

Chisinau - Dublin - Chisinau 06. Juni 2020
Abfahrt von KIV 11:00 Uhr, Ankunft 12:40 Uhr Ortszeit
Abfahrt von DUB 13:40, Ankunft 19:00 Ortszeit

Chisinau - London - Chisinau 07. Juni 2020
Abfahrt von KIV 12:50 Uhr, Ankunft 14:00 Uhr Ortszeit
Abfahrt von STN 15:00 Uhr, Ankunft 20:00 Uhr Ortszeit

Tel Aviv - Chisinau 16. Juni 2020
Abfahrt vom TLV 10:50, Ankunft 13:35 Ortszeit

Tickets für diese Rennen können online auf der Website gekauft werden www.airmoldova.md.

Um das Risiko der Verbreitung des Virus zu vermeiden, werden auf allen vom Unternehmen durchgeführten Flügen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen. Alle Passagiere auf Flügen, die während dieser Zeit von Air Moldova durchgeführt werden, müssen obligatorisch tragen Einwegmasken und Handschuhe.

WICHTIG!
Für Flüge in die Republik Moldau:
Nur Passagiere der Republik Moldau, Familienangehörige der Bürger der Republik Moldau, werden für die Flüge nach Chisinau zugelassen. Personen mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt, einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Dokument, das einer von den Behörden ausgestellten Aufenthaltserlaubnis entspricht; Personen, die in einem beruflichen Interesse reisen, das durch ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes gleichwertiges Dokument nachgewiesen wurde; Mitglieder von in der Republik Moldau akkreditierten diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros, von internationalen Organisationen / Missionen sowie Mitglieder ihrer Familien oder ihres Personals, die humanitäre Hilfe leisten können;

Für Flüge aus der Republik Moldau:
Für diese Flüge werden nur Bürger, Inhaber von Aufenthaltsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen des Landes akzeptiert, in das sie reisen möchten.

Bitte erkundigen Sie sich bei den Behörden des Staates, in dem Sie reisen oder durchreisen möchten, über die derzeit auferlegten Reise- oder Einreisebeschränkungen.

Bei Nichteinhaltung der Einreisebedingungen oder der vom Bestimmungsland auferlegten aktuellen Beschränkungen behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, den Fluggast nicht aufzunehmen.

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