Malta hat Rumänien auf die Rote Liste gesetzt: Impfungen beseitigen Quarantäne!

0 871

Das Außenministerium teilt mit, dass die maltesischen Behörden die Bedingungen für die Einreise in die Republik Malta im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie überarbeitet haben.

Nach den von den maltesischen Behörden veröffentlichten Informationen werden die Herkunftsländer / Herkunftsgebiete von Personen, die in die Republik Malta einreisen, nach dem Grad der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus in den roten bzw. dunkelroten Bereich eingeordnet. Rumänien ist, zusammen mit anderen Staaten, in die rote Zone.

Um in das Hoheitsgebiet der Republik Malta einreisen zu können, müssen Personen über 12 Jahren, die aus Ländern der roten Zone, einschließlich Rumänien, einreisen, die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • vor Reiseantritt einen Nachweis über den Abschluss der folgenden Formulare vorzulegen:
  • elektronisches Formular zur Fahrgastortung (verfügbar auf der Website: https://app.euplf.eu/#/),
  • Formular für nationale maltesische Passagierstandorte;
  • Gesundheitsformular (beide Dokumente sind auf der Website verfügbar: https://mia-prod-s3-cdn.s3.amazonaws.com/wp-content/uploads/2021/06/MLA-PLF-HDF-2021.pdf
  • entweder den Nachweis einer COVID-19-Impfung vorlegen, sofern seit der zweiten Impfdosis bzw. der Einzeldosis mindestens 14 Tage vergangen sind, oder das negative Ergebnis eines molekularen PCR-Tests, der spätestens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde der Republik Malta. Bei Vorlage eines negativen molekularen Tests vom Typ PCR werden die betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen der maltesischen Behörden in einem von den Behörden gewählten Hotel für 14 Tage unter Quarantäne gestellt, wobei die Person die entsprechende Kosten;
  • keine Symptome einer SARS-CoV2-Virusinfektion zeigen.

Autorisierte und zugelassene Impfstoffe

In Malta sind nach Angaben der Behörden die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe anerkannt: Pfizer-BioNTech; Moderna, Vaxzevria Astra-Zeneca, Johnson & Johnson und die Impfung können durch Vorlage eines der folgenden Zertifikate bescheinigt werden:

  • Impfbescheinigung, ausgestellt von den maltesischen Gesundheitsbehörden;
  • Europäisches digitales Zertifikat COVID (ausgestellt von einem der EU-Staaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft);
  • Impfbescheinigung, ausgestellt von der National Health Authority (NHS) des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland;
  • Impfbescheinigung, ausgestellt von der Dubai Health Authority;
  • Impfbescheinigung ausgestellt von den türkischen Gesundheitsbehörden.

Folgende Personengruppen müssen bei der Einreise in die Republik Malta keinen Impfausweis vorlegen, müssen jedoch einen molekularen Test (PCR-Typ) mit negativem Ergebnis auf SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen, durchgeführt bis spätestens 72 Stunden Ankunft in der Republik Malta:

  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Darüber hinaus müssen sie eine schriftliche Genehmigung der maltesischen Direktion für öffentliche Gesundheit zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Malta einholen;
  • schwangere Frauen, sofern sie ein ärztliches Attest (übersetzt ins Englische) vorlegen;
  • Kinder zwischen 5 und 11 Jahren;
  • Maltesische Staatsbürger oder Ausländer mit Wohnsitz in der Republik Malta, die sich am 14. Juli 2021 im Ausland aufgehalten haben.

Kinder bis 5 Jahre sind von der Maßnahme der Vorlage des negativen Molekulartests (PCR-Typ) und von der Maßnahme der Quarantäne ausgenommen.

Die Behörden können verlangen, dass Personen, die in die Republik Malta reisen, bei ihrer Ankunft im Land einer Testpflicht unterzogen werden, wenn sie aus einem Gebiet mit hohem Risiko kommen. Die Kosten der Prüfung trägt der Betroffene.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.