Neue Reisebedingungen in Griechenland im Kontext der Entwicklung der COVID-19-Pandemie.

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Das Außenministerium gibt an, dass die griechischen Behörden die Bedingungen für die Einreise in die Hellenische Republik im Zusammenhang mit der Entwicklung der COVID-19-Pandemie aktualisiert haben.

Verlängerung des Quarantäneregimes (Standbildaufnahme) für das gesamte Gebiet der Hellenischen Republik bis zum 16. März 2021 unter Beibehaltung aller bisherigen Maßnahmen.

Isolierung zu Hause für einen Zeitraum von 7 Tagen

Alle Personen, die bis zum 16. März 2021 das Gebiet der Hellenischen Republik (auf dem Luft-, Straßen- oder Seeweg) betreten, unterliegen an ihrem Wohnort / Wohnort für einen Zeitraum von 7 Tagen der Selbstisolierung.  

Personen, die für einen Aufenthalt von weniger als 7 Tagen in die Hellenische Republik einreisen, müssen während des gesamten Zeitraums, in dem sie sich auf griechischem Gebiet befinden, in Einzelhaft bleiben.

Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland anreisen, müssen einen PCR-Molekulartest mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen, der auf eigene Kosten durchgeführt wird, um aus der Selbstisolation herauszukommen.

Vorlage des PLF-Formulars (Passenger Locator Form)

Bis zum 16. März 2021 kann die Einreise in das Gebiet der Hellenischen Republik über den Grenzübergang Promachonas unter folgenden Bedingungen erfolgen:

  • Personen, die nur für wesentliche Reisen reisen (Reisen für Tourismus, Besichtigungen usw.), sind ausgeschlossen.
  • Vorlage eines molekularen Tests vom PCR-Typ mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Infektion, der spätestens 72 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise in das Gebiet der Hellenischen Republik von einem von der zuständigen nationalen Behörde zertifizierten Labor durchgeführt wurde; 
  • Die Bescheinigung mit dem negativen Ergebnis der Prüfung (in englischer Sprache) muss den Namen, den Nachnamen, die Passnummer oder den Personalausweis der geprüften Person enthalten.
  • Erzielung eines negativen Ergebnisses bei dem Schnelltest auf SARS-CoV-2-Infektion, der am Grenzübergang des Landes von den mobilen Einheiten des Generalsekretariats für Katastrophenschutz und der Nationalen Organisation für öffentliche Gesundheit (EODY) durchgeführt wurde. Der Zugang ist nur Personen gestattet, die ein negatives Testergebnis erhalten (das Ergebnis wird sofort veröffentlicht). Diese zusätzliche Prüfmaßnahme gilt für alle Personengruppen, die mit Wirkung vom 20. November auf der Straße in die Hellenische Republik einreisen.
  • Vorlage des PLF-Formulars (Passenger Locator Form) mit QR-Code, das als notwendiges Dokument für die Einreise in das Gebiet der Hellenischen Republik über alle Zugangsmöglichkeiten angesehen wird (Website ausfüllen)  http://travel.gov.gr).

Achtung! Kategorien von Personen, die während dieses Zeitraums griechisches Gebiet betreten dürfen:

  • Griechische Staatsangehörige, Ausländer mit griechischer Aufenthaltserlaubnis, Personen mit ständigem Wohnsitz in der Hellenischen Republik, Personen, die aus beruflich absolut notwendigen Gründen in die Hellenische Republik einreisen, oder aus medizinischen Gründen - nachgewiesen durch die erforderlichen Unterlagen - durch Grenzübergänge bei die Grenze Kakavia, Evzoni, Kipi;
  • Inhaber eines speziellen Personalausweises für ethnische Griechen in der Diaspora (Albanien) über den Grenzübergang Kakavia unter Einhaltung der Grenze von 750 Personen / Tag;
  • Krankentransportfahrzeuge, die Krankentransporte von Serbien / Kosovo nach Thessaloniki befördern, um Patienten des diplomatischen, militärischen oder administrativen Korps sowie deren Familienangehörige über den Grenzübergang Evzoni aufzunehmen.

Die griechischen Behörden halten die bei der Einreise in die Hellenische Republik erforderlichen Maßnahmen bis zum 16. März 2021 aufrecht. mit der ausdrücklichen Erklärung, dass sie im Falle eines Anstiegs der Anzahl der mit SARS-CoV-2 infizierten Personen jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden können.  

Das Außenministerium bekräftigt die an die rumänischen Bürger gerichtete Empfehlung, vor Reisen ins Ausland gründlich informiert zu werden und die im Rahmen der COVID-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen genau einzuhalten.

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