Polen verbietet Flüge aus Ländern mit einem hohen epidemiologischen Risiko

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Ab dem 9. Dezember hat Polen eine neue Regierungsverordnung verabschiedet, die Flüge aus Ländern verbietet, die einem hohen epidemiologischen Risiko ausgesetzt sind. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Zivilflugzeuge können nicht in Polen landen, wenn sie von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines der unten genannten Länder fliegen.

  1. Bosnien und Herzegowina;
  2. Montenegro;
  3. Georgia;
  4. Jordanien;
  5. Armenien;
  6. Kosovo;
  7. Nordmakedonien;
  8. Serbien;
  9. USA, außer Flughäfen in Illinois und New York.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und des Schengen-Raums sind von diesem Verbot ausgenommen.

Gemäß der Verordnung des Ministerrates gilt das Verbot internationaler Passagierflüge nicht für Flugzeuge, die vom Premierminister angeordnete internationale Flüge durchführen. mit Zustimmung des Präsidenten der Zivilluftfahrtbehörde.

Das Verbot gilt nicht für Flugzeuge, die internationale Flüge aus den oben genannten Ländern durchführen, und hat den polnischen Behörden mitgeteilt, dass sich nur Passagiere an Bord befinden, die einen negativen SARS-CoV-2-Test durchgeführt haben.

Das Verbot gilt nicht für Flüge, die vor dem 9. Dezember 2020 gechartert wurden. Vor dem Flug müssen Sie die Einschränkungen und Bedingungen für das Überqueren der Grenze des Ziellandes und der Länder, durch die Sie reisen, überprüfen.

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