Portugal hat die Grenzkontrollen mit Spanien wieder eingeführt

0 1.708

Das Außenministerium informiert darüber Die portugiesischen Behörden haben neue Maßnahmen angekündigt über die Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Portugiesischen Republik im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 31. Januar 2021 um 00:00 Uhr. 

Nach den von den portugiesischen Behörden öffentlich zur Verfügung gestellten Informationen sind alle Personen, die mit dem Flugzeug aus EU-Mitgliedstaaten in die Portugiesische Republik reisen oder mit dem Schengen-Raum verbunden sind, in den letzten 150 Tagen zwischen 500 und 100.000 pro 14 Einwohner (Kategorie, in der auch Rumänien liegt) muss einen molekularen Test (Typ RT-PCR) mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen, der maximal 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wird.

Gleichzeitig empfehlen die portugiesischen Behörden bei diesen Personengruppen nur Reisen, die unbedingt erforderlich sind. 

Ab demselben Datum führte Portugal auch Land- und Flusskontrollen an der spanischen Grenze wieder ein:

- Der Straßenverkehr an der Landgrenze ist unabhängig vom Fahrzeugtyp verboten, mit Ausnahme des internationalen Güterverkehrs, des Transports grenzüberschreitender Arbeitnehmer und der Beförderung von Krankenwagen-, Entlade- und Rettungsfahrzeugen.

- Der Schienenverkehr (ohne Güterverkehr) und der Binnenschifffahrtsverkehr zwischen der Portugiesischen Republik und dem Königreich Spanien werden eingestellt.

- Die Kontrolle an Land- und Flussgrenzen wurde wieder eingeführt. 

Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung an der Land- und Flussgrenze zum Königreich Spanien gelten in folgenden Fällen nicht:

- die Einreise portugiesischer Staatsbürger und Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen in die portugiesische Republik;

- die Verbringung von Nichtansässigen in die portugiesische Republik zu unbedingt wesentlichen Zwecken (z. B. berufliche Tätigkeiten im Rahmen internationaler Aktivitäten, Güterverkehr, humanitäre Reisen, Reisen zum Transport von Grenz- und Saisonarbeitern mit einem Vertrag von ordnungsgemäß nachgewiesene Arbeit);

- die Abreise von Personen mit Wohnsitz in anderen Staaten.

Folgende zugelassene Grenzübergänge werden deklariert:

jeden Tag der Woche:

  1. Valença-Viana do Castelo, Ausfahrt Ponte Tuy-Valença-Verbindung IP 1-A 3 in Valença;
  2. Vila Verde da Raia-Chaves, Ausfahrt A 52, Verbindung mit A 24, km 0, am Kreisverkehr;
  3. Quintanilha-Bragança, Ausfahrt Ponte Internacional IP 4 / E 82, Ausfahrt Quintanilha oder in der Nähe des CCPA-Hauptquartiers auf der N 218-1 Quintanilha;
  4. Vilar Formoso-Guarda nahe der Grenzlinie, Largo da Fronteira, nahe CCPA, N 16 / E 80, Verbindung 620 Fuentes de oronoro, Spanien, einschließlich Zufahrt über TIR-Parkplatz, über LKW, N 16, Vilar Formoso;
  5. Marvão-Portalegre, Grenzlinie, Marvão, N 521 Verbindung mit Valencia de Alcântara am IC 13 Marvão;
  6. Caia-Elvas, Ausfahrt A 6, km 158, Caia-Elvas-Verbindung in der Nähe des Touristenortes Elvas;
  7. Vila Verde de Ficalho-Beja nahe der Grenzlinie, Verbindung A 495 Rosal de la Frontera nach IP 8, Serpa;
  8. Castro Marim-Praça da Fronteira, km 131 al A 22, Internationale Brücke Guadiana-Castro Marim.

an Werktagen zwischen 7.00-9.00 und 18.00-21.00 Uhr:

  1. Monção, Avenida da Galiza, km 15.300, EN 101;
  2. Miranda do Douro, km 86.990, EN 218;
  3. Termas de Monfortinho-Castelo Branco, Kreuzung N 239 mit N 240 bei Termas de Monfortinho;
  4. Grenzpunkt Mourão, S. Leonardo, km 7, EN 256 -1;
  5. Barrancos, EN 258, km 105.5, verbunden mit HU-91
    • nur mittwochs und samstags zwischen 10.00 und 12.00 Uhr:
    • Rio de Onor, Grenzpunkt Rua da Costa, Landstraße
Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.