Reisebedingungen in Slowenien: negativer PCR-Test COVID-19 oder Quarantäne

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ZUSTAND DER NATIONALEN EPIDEMIE: JA. Die slowenische Regierung hat die Epidemie ab dem 60. Januar 17 um 2021 Tage verlängert.

Rumänien steht mit dem gesamten Gebiet auf der roten Liste. Bei der Einreise nach Slowenien müssen Personen mit Wohnsitz in einem auf der roten Liste stehenden Staat an der angegebenen Wohnadresse eine Quarantänezeit von 10 Tagen durchlaufen, die von der zuständigen Behörde (Gesundheitsministerium) den Grenzbehörden mitgeteilt wurde.

Die während der Quarantänezeit angefallenen Kosten trägt der Betroffene. Während der Quarantäne ist ein Test auf SARS-CoV-2-Infektion möglich. Wenn das Ergebnis negativ ist, wird die zuständige Behörde die Quarantäneentscheidung aufheben, jedoch erst nach mindestens 5 Tagen Quarantäne.

Personen, die bei der Einreise nach Slowenien einen molekularen Test vom PCR-Typ vorlegen, können von dieser Verpflichtung ausgenommen werden

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Personen, die bei der Einreise nach Slowenien einen molekularen Test vom PCR-Typ mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden nach der Ernte ist und in einem EU-Mitgliedstaat des Schengen-Raums durchgeführt wird oder in Slowenien von einer Einrichtung / Person, die vom Institut für Mikrobiologie und Immunologie und dem Nationalen Labor für Gesundheit, Umwelt und Ernährung anerkannt / akkreditiert ist (https://www.nlzoh.si/) oder ein Antigen-Schnelltest, der nur in einem EU-Mitgliedstaat / Schengen-Raum durchgeführt wird und 24 Stunden nach der Ernte gültig ist.

Personen aus den Ländern auf der neuen Liste (Spanien, Portugal und die Tschechische Republik), die nach Slowenien reisen, müssen einen negativen SARS-CoV-2-Virusinfekt testen. Negative Tests, die von vom National Institute of Public Health zugelassenen Laboratorien aus Drittländern ausgestellt wurden, sind ebenfalls gültig.

Ab dem 9. Januar 2021 gilt die Möglichkeit, die Quarantänemaßnahme im Falle einer negativen Prüfung nach mindestens 5 Tagen auszusetzen, auch für Ausländer mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt in Slowenien.

Die Einreise nach Slowenien ist einer Person nicht gestattet, die nicht in Slowenien ansässig ist und die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde oder offensichtliche Anzeichen von COVID-19 aufweist. Sie kann jedoch mit einem Krankenwagen durch Slowenien reisen.

Alle Personen aus Staaten / Verwaltungseinheiten, die nicht ausdrücklich in die Rote Liste oder in die neue Liste mit einem höheren epidemiologischen Risiko als Slowenien aufgenommen wurden, können in diesen Staat eintreten, ohne unter Quarantäne gestellt zu werden und ohne das Ergebnis eines negativen SARS-CoV-Tests vorzulegen -2 Virusinfektion.

Ab dem 13. Februar dieses Jahres werden die Kontrollpunkte an den Schengen-Binnengrenzen abgeschafft, wobei der Grenzübergang mit Österreich, Ungarn und Italien über alle Grenzübergänge möglich ist.

Weitere Informationen zu Reise- und Transitbedingungen in Slowenien!

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