Reisebeschränkungen in der Schweiz: 10 Tage Quarantäne zu Hause!

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In Anbetracht der epidemiologischen Entwicklung in Rumänien, ab dem 8. August 2020 um 00:00 UhrAlle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Rumänien aufgehalten haben, müssen 10 Tage zu Hause unter Quarantäne gestellt werden.

Nach der Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes gilt diese Maßnahme für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen im Hoheitsgebiet eines Staates mit einem hohen epidemiologischen Risiko befunden haben. Die Maßnahmen gelten auch im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein.

Einreisebeschränkungen in der Schweiz und in Liechtenstein

Die Liste der Hochrisikostaaten wird regelmäßig aktualisiert und kann unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.bag.admin.ch/. Ein negatives molekulares Identifikationsergebnis von COVID-19 verkürzt oder befreit die Quarantänezeit nicht. Die Nichteinhaltung der Quarantänebestimmungen wird mit einer Geldstrafe von bis zu CHF 10.000 geahndet.

Darüber hinaus können die Schweizer Behörden jederzeit beschließen, an der Grenze eine ärztliche Untersuchung durchzuführen, einschließlich der Messung von Temperaturen oder des Ausfüllens eines Gesundheitsfragebogens für alle, die in die Schweiz einreisen möchten.

Das Quarantäneverfahren sieht vor, dass:

  • Unmittelbar nach der Einreise in das Schweizer Hoheitsgebiet müssen die betroffenen Personen direkt zu ihrem Haus oder einem anderen geeigneten Ort gehen. Während der Reise zu diesem Ziel wird der Kontakt mit anderen Personen vermieden.
  • Innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft auf Schweizer Territorium muss sich die Person / Personen, die unter Quarantäne gestellt werden, an die kantonalen Gesundheitsbehörden wenden und deren Anweisungen befolgen.
  • Liste der kantonalen Gesundheitsbehörden.
  • Während der Quarantänezeit darf / darf die Person (en) den jeweiligen Wohnsitz nur zur Durchführung einer unbedingt erforderlichen ärztlichen Kontrolle verlassen. In diesem Fall ist das Tragen einer medizinischen Maske und die Einhaltung eines sozialen Abstands (mindestens 1,5 m) obligatorisch.
  • Jeder Kontakt mit anderen Personen als denen, die denselben Quarantäneverfahren unterzogen werden, muss während der Quarantäne vermieden werden.
  • Während der Quarantänezeit sind die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Hygiene- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. kann auf Englisch abgerufen werden.

Die folgenden Personengruppen sind von der Quarantänemaßnahme ausgenommen

  • Die folgenden Personengruppen sind von der Quarantänemaßnahme ausgenommen, jedoch nur, wenn diese Personen keine spezifischen Symptome von COVID-19 aufweisen.
  • Personen, die auf professionelle und organisierte Weise (auf Straße, Schiene, Luft oder Binnenwasserstraße) den Transport von Gütern und Personen gewährleisten und sich aus diesem Grund in den letzten 14 Tagen im Hoheitsgebiet eines Staates mit hohem Risiko befunden haben epidemiologisch.
  • Menschen, die aus Rumänien kommen und Schweizer Territorium direkt zu Zielen in anderen Staaten durchqueren. In diesem Fall können die Schweizer Behörden die Vorlage von Belegen verlangen, aus denen die Notwendigkeit einer Durchreise durch das Schweizer Hoheitsgebiet hervorgeht (z. B. Wohnsitz / Wohnsitz / Aufenthaltsrecht / Arbeitsvertrag / sonstiger Nachweis der Notwendigkeit der Einreise in das Schweizer Hoheitsgebiet, z. B. eine Bescheinigung über die medizinische Behandlung). dringend benötigt, Studien usw.).
  • Personen, die sich auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens oder eines Staates mit einem hohen epidemiologischen Risiko (seit weniger als 24 Stunden) im direkten Transit befinden.
  • Mitarbeiter, die direkt an der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des schweizerischen medizinischen und / oder öffentlichen Ordnungs- und Sicherheitssystems beteiligt sind.
  • Diejenigen, die täglich oder maximal fünf Tage zu beruflichen oder medizinischen Zwecken in die Schweiz reisen und diese Reise unbedingt erforderlich ist und keine Verspätung erleidet. 

Leider Die Schweiz ist für Rumänien ohne Einschränkungen von der Liste der Länder gestrichen.

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