Regeln für Reisen nach / von Italien nach dem 3. Juni

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Italienisches Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit präsentierte die neuen Reiseregeln nach / von Italien nach dem 3. Juni 2020. Wie ich Ihnen angekündigt habe, Alle Flughäfen in Italien werden ab dem 3. Juni wiedereröffnet und Reisevorbereitungen werden gelockert.

  1. Ab dem 3. Juni 2020 ist das Reisen von und zu folgenden Staaten aus irgendeinem Grund frei gestattet:
    • Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Neben Italien gibt es EU-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Tschechische Republik , rumänischa) Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn);
    • Staaten des Schengener Übereinkommens (Nicht-EU-Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens sind: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
    • Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland;
    • Andorra, Fürstentum Monaco;
    • Republik San Marino und der Staat der Vatikanstadt.
  2. Ab dem 3. Juni unterliegen Personen, die aus diesen Ländern nach Italien einreisen oder nach Italien zurückkehren, 14 Tage lang keiner Gesundheitsüberwachung und Selbstisolierung mehr., es sei denn, sie befanden sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in anderen Ländern.
    - Beispielsweise unterliegt eine Person, die am 14. Juni aus Frankreich nach Italien einreist, der Selbstisolierung, wenn sie am 4. Juni aus den USA nach Frankreich eingereist ist, jedoch nicht der Isolation, wenn sie aus den USA nach Frankreich übergeht 30. Mai oder wenn er vom 31. Mai bis 13. Juni in Deutschland war. Vom 3. bis 15. Juni gelten für Reisen in und aus anderen als den oben aufgeführten Ländern die gleichen Regeln bis 2. Juni für alle Reisen ins und aus dem Ausland (siehe vorherige Frage).

Welche Regeln gelten zwischen dem 18. Mai und dem 2. Juni für Reisen ins und aus dem Ausland?

Zwischen dem 18. Mai und dem 2. Junibleiben die Grundregeln den vorherigen ähnlich. Reisen ins und aus dem Ausland sind weiterhin nur aus nachgewiesenen Arbeitsbedürfnissen, absoluter Dringlichkeit oder aus gesundheitlichen Gründen gestattet. In jedem Fall ist es weiterhin gestattet, in die Wohnung, den Wohnsitz oder den Wohnsitz zurückzukehren.

Personen, die aus dem Ausland nach Italien einreisen oder nach Italien zurückkehren, müssen einen Zeitraum von 14 Tagen unter ärztlicher Aufsicht und in Selbstisolierung bei sich zu Hause oder an einer anderen von der betreffenden Person gewählten Adresse oder, falls dies nicht der Fall ist, an einem vom Katastrophenschutz festgelegten Ort verbringen. regional.

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