OFFIZIELL: Rumäniens gelbe Liste der Länder, die ab dem 2. November 2020 einem hohen epidemiologischen Risiko ausgesetzt sind

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Heute, am 2. November 2020, hat das Nationale Komitee für Notsituationen den Beschluss Nr. 51 vom 2. November 2020 angenommen. Die Liste ist seit dem 3. November 2020 in Kraft.

Wir haben bemerkenswerte Neuigkeiten. Sie betraten die gelbe Liste Italien, Bulgarien, Ungarn und San Marino. Andere europäische Länder, die wir auf der gelben Liste finden: Adorra, Tschechische Republik, Belgien, Niederlande, Armenien, Luxemburg, Frankreich, Slowenien, Schweiz, Montenegro, Spanien, Slowakei, Großbritannien, Georgien, Malta, Kroatien, Polen, Nordmakedonien, Portugal.

Kam heraus Irland, der Vatikan, die Bahamas, Costa Rica, Bahrain und Puerto Rico.

Rumäniens gelbe Liste, gültig ab 3. November 2020.

Liste-State-by-Risk epidemiological-ridicat_02.11.2020-Annex

In Kürze wird die Liste am veröffentlicht Offizielle CNSCBT-Website.

Das Nationale Komitee für Notsituationen nimmt dies an
ENTSCHEIDUNG Nr. 51 vom 2. November 2020:

Art. 1 Die im Anhang dazu angegebene Liste der Länder / Gebiete / Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko, für die die Quarantänemaßnahme für die von ihnen nach Rumänien kommenden Personen festgelegt wurde, wird genehmigt.

Art. 2 (1) Es wird vorgeschlagen, den Wert der kumulativen Inzidenzrate von Fällen in den letzten 14 Tagen zu ändern, ab denen das Tragen einer Schutzmaske zur Abdeckung von Nase und Mund für alle Personen, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, insgesamt erforderlich ist offene öffentliche Räume im Sinne einer Reduzierung von 3 auf 1,5 / 1.000 Einwohner.

(2) Die in Abs. (1) gilt auf der Ebene aller Ortschaften in einem Landkreis, wenn die kumulative Inzidenzrate der Fälle in den letzten 14 Tagen auf ihrem Niveau 1,5 / 1.000 Einwohner übersteigt, und auf Kreisebene die kumulative Inzidenzrate der Fälle in den letzten 14 Tage sind weniger als oder gleich 1,5 / 1.000 Einwohner. Die Maßnahme wird auf der Ebene der Ortschaften angewendet, an denen sie 1,5 / 1.000 Einwohner überschreitet.

Art. 3 Diese Entscheidung wird allen Komponenten des Nationalen Notfallmanagementsystems zur Umsetzung durch Anordnung und Verwaltungsakte ihrer Führer mitgeteilt.

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