Spanien hat die USA von der Liste der epidemiologisch sicheren Länder gestrichen

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Seit dem 6. September ist ungeimpften amerikanischen Reisenden die Einreise nach Spanien mit Ausnahme unbedingt erforderlicher Zwecke untersagt, da sie vom spanischen Ministerium für Gesundheit, Verbraucherschutz und Soziales von der Liste der epidemiologisch sicheren Drittländer gestrichen wurden.

Die Entscheidung folgt die Empfehlung des EU-Rates drastischere Beschränkungen für Einreisen aus den USA und fünf weiteren Drittländern – Israel, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Libanon – hinzuzufügen, da sie ebenfalls von der weißen Liste der EU gestrichen wurden.

Reisende aus den USA können daher nur noch uneingeschränkt nach Spanien einreisen, wenn sie einen Impfausweis mit einem der von den spanischen Behörden zugelassenen Impfstoffe als Nachweis der Reiseimmunität vorlegen.

Die Bescheinigungen müssen den Vor- und Nachnamen des Inhabers, das Impfdatum jeder verabreichten Dosis, die Art des Impfstoffs, das Ausstellungsland und die Identifizierung der den Impfpass ausstellenden Stelle enthalten.

Passagiere in den Vereinigten Staaten, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind oder deren Impfung nicht den von den spanischen Behörden festgelegten Kriterien entspricht, dürfen nur dann in spanisches Hoheitsgebiet einreisen, wenn sie einer der folgenden Kategorien angehören:

  • Einwohner der EU, des Schengen-Raums, Andorra, Monaco, des Vatikans (Heiliger Stuhl) oder San Marino auf der Durchreise in das Wohnsitzland
  • Inhaber von Visa für den längerfristigen Aufenthalt in der EU und/oder im Schengen-Raum, die in dieses Land reisen
  • Angehörige der Gesundheitsberufe, einschließlich Gesundheitsforscher und Altenpfleger
  • Transportpersonal, Navigatoren und Luftfahrtpersonal
  • Diplomatisches und konsularisches Personal
  • Mitarbeiter internationaler Organisationen, des Militärs, des Zivilschutzes und Mitglieder humanitärer Organisationen
  • Studierende an Universitäten in der EU, Island, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis oder Visum und Krankenversicherung
  • Hochqualifizierte Arbeitskräfte, deren Arbeit unerlässlich ist und nicht verschoben oder aus der Ferne ausgeführt werden kann
  • Personen, die aus wichtigen familiären Gründen reisen
  • Personen, die sich in einer Situation höherer Gewalt befinden oder aus humanitären Gründen einreisen müssen

Ungeimpfte Reisende müssen außerdem eine Bescheinigung über die bestandene Boalp oder ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. PCR-Tests werden akzeptiert, wenn sie maximal 72 Stunden vor der Ankunft in Spanien durchgeführt werden, während Antigentests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

Spanien hat außerdem angekündigt, dass alle Reisenden aus Frankreich und Italien eine Bescheinigung vorlegen müssen, aus der hervorgeht, dass sie geimpft sind, sich zuvor mit dem Virus infiziert haben oder negativ auf COVID-19 getestet wurden. Bisher galten diese Anforderungen nur für Reisende aus bestimmten Regionen dieser beiden Länder.

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