Sperrung in Italien: Es wird empfohlen, unnötige Reisen während des Tages zu vermeiden.

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Am 3. November 2020 unterzeichneten die italienischen Behörden ein neues Dekret zur Verabschiedung neuer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Rumänien ist immer noch auf der Liste D von Anhang 20 des Dekrets, das die Verlängerung der Maßnahmen zur Selbstisolierung um 14 Tage für die aus Rumänien stammenden Bürger impliziert. Das neue Dekret gilt vom 6. November bis 3. Dezember 2020.

Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Italien auf dem rumänischen Hoheitsgebiet befanden oder dieses durchquerten, unterliegen der Verpflichtung zur Selbstisolierung und ärztlichen Überwachung für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Ankunft auf italienischem Territorium. 

Italien hat im Inland neue restriktive Maßnahmen ergriffen

Gleichzeitig hat die italienische Regierung im Rahmen der Covid-19-Pandemie, die seit dem 6. November in Kraft ist und bis zum 3. Dezember 2020 gültig ist, intern neue restriktive Maßnahmen ergriffen.

Es ist verboten, zwischen 22.00 und 5.00 Uhr morgens durch das Land zu reisen, mit Ausnahme derjenigen, die durch Arbeit, Gesundheit oder Notsituationen motiviert sind.

Es wird auch empfohlen, den ganzen Tag nicht zu reisen, außer bei Arbeit, Bildung, Gesundheit, Notwendigkeiten oder der Nutzung nicht suspendierter Dienste.

Jede Form der Versammlung zwischen Personen ist verboten.

Ausstellungen und öffentliche Besuche in Museen und Kulturinstituten sind ausgesetzt. Jede Form der Versammlung zwischen Personen ist verboten.

Kindergärten, Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen werden weiterhin mit der physischen Anwesenheit der Schüler und der Verpflichtung zur Verwendung von Masken betrieben. Kinder unter 6 Jahren dürfen keine Maske tragen.

Die didaktische Tätigkeit in der High School wird zu 100% auf Distanz durchgeführt.

Die Belegung des öffentlichen Nahverkehrs und der Regionalbahnen (ohne Schulverkehr) ist auf maximal 50% reduziert.

Einkaufszentren und Märkte sind an und vor den Feiertagen geschlossen, mit Ausnahme von Apotheken, Gesundheitszentren, Lebensmittelgeschäften, Tabakhändlern und Zeitungshändlern.

Die Bestimmungen über die Verpflichtung, eine Schutzmaske im Freien in Anwesenheit anderer Personen zu tragen, bleiben gültig. Das Tragen einer Maske ist in allen geschlossenen Räumen mit Ausnahme von Privathäusern obligatorisch.

Es wird dringend empfohlen, die Aufnahme anderer Personen in Privathaushalten zu vermeiden, außer in Situationen der Notwendigkeit, Dringlichkeit oder Arbeit.

Italien ist je nach Risiko einer COVID-3-Infektion in drei Zonen unterteilt

Das heutzutage verabschiedete Dekret sieht die Aufteilung des Staatsgebiets in 🟡 🟠 🔴 Gebiete vor, differenziert nach dem Grad des Risikos und mit zusätzlichen restriktiven Maßnahmen.

Nach der Ankündigung des italienischen Premierministers am Abend des 4. November:
🔴 In die rote Zone (sehr hohes Risiko) wurden die Regionen Lombardei, Piemont, Kalabrien und Aostatal einbezogen.
🟠 In orange Bereich (hohes Risiko) wurden die Regionen Apulien und Sizilien einbezogen.
🟡 Die anderen Regionen befinden sich in der gelbe Bereich (mäßiges Risiko): Abruzzen, Basilikata, Kampanien, Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Latium, Ligurien, Molise, Marken, die Provinzen Trient und Bozen, Sardinien, Toskana, Umbrien und Venetien.

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