Sperrung in den Niederlanden (Königreich der Niederlande) vom 15. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021

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Der niederländische Premierminister Mark Rutte kündigte die Einrichtung einer Sperre im Königreich der Niederlande zwischen dem 15. Dezember 2020 und dem 19. Januar 2021 an.

Die während dieses Zeitraums auferlegten Beschränkungen und einige Ausnahmen von den allgemeinen Regeln von begrenzter Dauer sind folgende:

Sperrung in den Niederlanden (Königreich der Niederlande)

▶️In öffentlichen Räumen ist es nicht gestattet, eine Gruppe von mehr als 2 Personen zu bilden, außer denen, die sich dasselbe Haus teilen.
▶️Es ist nicht gestattet, mehr als 2 Besucher über 13 Jahre in ihren Häusern zu empfangen.

Es gibt eine Ausnahme am 24., 25. und 26. Dezember, wenn 3 Personen besucht werden können, mit Ausnahme von Kindern unter 13 Jahren.

Die folgenden Arten von Einheiten bleiben geschlossen:

🔹Geschäfte (ausgenommen solche, die wichtige Produkte wie Lebensmittel verkaufen)
🔹Orte, an denen kontaktbasierte Berufe stattfinden, wie Friseursalons, Kosmetika, Tätowierungen, Maniküren und sexuelle Dienstleistungszentren
🔹Theater, Konzertsäle, Kinos, Casinos usw.
🔹Museen, Zoos, Vergnügungsparks usw.
🔹Turnhallen, Schwimmbäder, Saunen, Spas und andere Indoor-Sportstätten
🔹Restaurants, Bars und Cafés
🔹Die Hotels sind geöffnet, aber die Hotelrestaurants sind geschlossen und der Zimmerservice ist nicht verfügbar.

Es wird dringend empfohlen, von zu Hause aus zu arbeiten. Erwachsene können einzeln oder mit einer anderen Person nur an Outdoor-Sportaktivitäten teilnehmen. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre können nur an Outdoor-Mannschaftssportarten teilnehmen und mit anderen Kindern desselben Clubs spielen, jedoch nur im Freien.

Öffentliche Verkehrsmittel werden nur für wesentliche Fahrten genutzt. Es wird nicht empfohlen, Auslandsreisen frühestens Mitte März 2021 zu planen, und es werden keine Auslandsreisen empfohlen.

Die einzigen kontaktbasierten Berufe, die kontinuierlich ausgeübt werden können, sind medizinische und paramedizinische.

Zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 17. Januar 2021 werden Bildungseinrichtungen hauptsächlich mit Online-Unterricht arbeiten.

Ausnahmen von den oben beschriebenen Maßnahmen sind:

🔹Am 24., 25. und 26. Dezember dürfen 3 Besucher im Alter von mindestens 13 Jahren empfangen werden.
🔹Das Gesundheitswesen bleibt so zugänglich wie möglich. Medizinische und paramedizinische Fachkräfte können ihre Arbeit fortsetzen.
🔹Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel, Apotheken, Optiker und auf Hörgeräte, Reparatur- und Wartungszentren spezialisierte Geschäfte verkaufen, können weiterhin geöffnet bleiben. Baumärkte können in der Zentrale auf der Grundlage von Online-Einkäufen und Abholungen arbeiten.
🔹Die Servicepunkte zum Senden und Empfangen von Paketen bleiben geöffnet.
🔹Einheiten, die kommerzielle Dienstleistungen erbringen (Banken, Hypothekenanbieter und Immobilienmakler), bleiben offen.
🔹Die Rathäuser werden weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
🔹Gerichte und andere Regierungsstandorte bleiben offen
🔹Es ist weiterhin möglich, Bücher aus Bibliotheken auszuleihen.
🔹Gemeindezentren bleiben offen, um schutzbedürftigen Menschen Dienstleistungen anzubieten.
🔹Elite-Athleten können trainieren und an Spielen oder anderen Sportwettkämpfen teilnehmen.

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